Ehrenkodex der entomologischen Feldarbeit

Gewissenhafte Insektenkundlerinnen und Insektenkundler sind sich ihrer Verantwortung gegenüber der Natur und gegenüber der Gesellschaft bewusst. Mit ihrer Tätigkeit, häufig als Hobby ausgeübt, tragen sie zum Schutz der Insekten bei und fördern wissenschaftliche Erkenntnisse.

Sie haben ein natürliches Interesse, ihre Verantwortung, zu der sie sich selbst verpflichten, auch darzustellen und in einem „Ehrenkodex“ schriftlich zu fixieren. Dieser ist einerseits Ausdruck ihrer Selbstverpflichtung und andererseits auch eine Klarstellung gegenüber Kritikerinnen und Kritikern, die selbst eine wissenschaftliche Sammeltätigkeit als „Totschlägerei“ bezeichnen. Dabei wird verkannt, dass ohne diese Tätigkeit eine wissenschaftliche Bestandsanalyse und den daraus abgeleiteten Schutzempfehlungen nicht möglich ist.

Die Digitalfotografie mit den heutigen Möglichkeiten ist im über 20 Jahre alten Ehrenkodex noch nicht erwähnt. Sie bietet heute vielen Menschen die Möglichkeit, Insekten auch im bestimmungsfähigen Umfang zu fotografieren. Wir sind über jede Meldung von Insektenfunden, die mit einem Foto belegt ist, froh und dankbar, denn damit verbreitert sich die Basis derjenigen, die Funddaten von Insekten erheben können, über den Kreis der Fachleute hinaus.  Dabei sind Fotos als Belege für die Funddaten wichtig, damit Fachleute die Meldungen überprüfen und validieren können.

Eines muss allerdings berücksichtigt werden: Es gibt sehr viele Arten, die per Foto nicht genau bestimmt werden können. Dies gilt besonders für Nachtfalter und Kleinschmetterlinge.

Auch gilt folgende Einschränkung: Wenn das Tier auf dem Foto bestimmbar ist, gilt diese Bestimmung zwar für den aktuellen Stand der Wissenschaft. Diese entwickelt sich aber weiter. Gerade die Erkenntnisse des  DNA-Barcodings führen dazu, dass Arten neu gefunden und Arten aufgeteilt werden: Tiere, die sich äußerlich gleichen, werden durch solche neuen Erkenntnisse zwei oder mehr neuen, selbstständigen Arten zugeordnet.  Eine Überprüfung, welcher der neu beschriebenen Arten ein auf einem Foto abgebildetes Tier zuzuordnen ist, lässt sich dann nicht mehr vornehmen. Dazu ist auch heute noch eine Überprüfung am präparierten Tier erforderlich.

Wünschenswert ist eine Vereinbarung über den Standard der Archivierung der Fotos; die Speichermedien sind nicht unbegrenzt haltbar und mit ihrem Verfall werden auch die entsprechenden Belege für gemeldete Daten vernichtet. Die Fotos müssen von Zeit zu Zeit auf neuen Datenträgern gespeichert werden. Das ist nach heutigem Stand der Technik in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren, je nach Speichermedium, zu wiederholen.

Im Folgenden führt der Link zu unserem Ehrenkodex. Er ist übrigens mit anderen Naturschutzverbänden abgestimmt. Eine Aktualisierung, in die auch die Möglichkeiten der Digitalfotografie einbezogen werden, streben wir seitens der Arbeitsgemeinschaft an.

Der Ehrenkodex entstand im Ergebnis einer mehr als zweijährigen Diskussion unter Mitarbeit mehrerer Entomologen, darunter auch Dr. Vorbrüggen. Der Ehrenkodex wurde in der Zeitschrift Insecta (Berlin) 1994 sowie im Mitteilungsblatt 1/95 des Bundesfachausschusses Entomologie des NABU veröffentlicht.

Den vollständigen Text finden Sie hier als PDF-Datei.