Nach hartem juristischem Kampf erzielt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen entscheidenden Erfolg für den vom Ausssterben bedrohten Mosel-Apollofalter: Ab 2027 soll Schluss sein mit Pestizidspritzungen per Hubschrauber – jetzt gilt es, das Verbot konsequent zu verteidigen und dem Schmetterling endlich eine Überlebenschance zu geben!
Berlin, 2.11.2026: Nach hartnäckigem Einsatz vor Gericht gegen Pestizidspritzungen aus der Luft hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit dem Schmetterlings-Verein Melanargia e.V. einen entscheidenden Erfolg für den bedrohten Mosel-Apollofalter erzielt. Das Land Rheinland-Pfalz hat angekündigt, ab 2027 keine Ausnahmegenehmigungen mehr für Pestizidspritzungen per Hubschrauber im Lebensraum des stark bedrohten Schmetterlings zu erteilen. Dem Erfolg vorausgegangen ist eine dreijährige Auseinandersetzung der DUH mit der die Ausnahmegenehmigung erteilenden Behörde in Rheinland-Pfalz.

Mosel – Apollofalter. Foto: Tim Laußmann, 1995,
Die DUH ist für den Schutz einer der seltensten Schmetterlingsarten Deutschlands gegen die wiederholten Ausnahmegenehmigungen des Landes vor Gericht gegangen, hat Eilverfahren angestrengt und parallel auf Bundesebene Genehmigungen einzelner Pestizide für den Einsatz aus der Luft gerichtlich angefochten. Dass Rheinland-Pfalz nun die Pestizidausbringung per Hubschrauber im Habitat des Mosel-Apollofalters beendet, ist das Ergebnis eines hartnäckigen und über Jahre geführten Einsatzes für die Durchsetzung geltenden Umwelt- und Naturschutzrechts. Die DUH hat deshalb die laufenden Klageverfahren beendet.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Drei Jahre lang haben wir konsequent gegen die Pestizidspritzungen per Hubschrauber im letzten Rückzugsgebiet des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters gekämpft. Trotz immer neuer Ausnahmegenehmigungen und Rückschlägen vor Gericht haben wir weitergemacht. Jetzt zahlt sich diese Hartnäckigkeit aus: Rheinland-Pfalz kündigt an, in den Mosel-Apollogebieten keine Hubschrauberspritzungen mehr zu genehmigen. Das ist ein großer Erfolg für den Mosel-Apollofalter und zeigt: Konsequenter Druck für die Durchsetzung des Naturschutzrechts lohnt sich. Wir werden im kommenden Jahr genau hinschauen und sicherstellen, dass Rheinland-Pfalz sein Versprechen hält und andernfalls wieder vor Gericht ziehen.“
Tim Laußmann, Vorsitzender des Melanargia e.V.: „Unsere langjährige und ausgesprochen zähe Auseinandersetzung mit dem Land Rheinland-Pfalz hat endlich zum Erfolg geführt. Wir Schmetterlingsforscher mit unserem Verein Melanargia e.V. sind überzeugt, dass dies nur durch den juristischen Druck der Deutschen Umwelthilfe gelungen ist. Wir freuen uns über das Verständnis und Engagement der Winzerinnen und Winzer im Raum Mayen-Koblenz, die sich für die Umstellung auf verträglichere Mittel und den gezielteren Pflanzenschutz mit Drohnen stark gemacht haben. Nun bleibt zu hoffen, dass sich die einzigartigen Mosel-Apollofalter wieder erholen und auch bereits verwaiste Lebensräume im Raum Cochem-Zell wiederbesiedeln können, so wie es auch schon in den 1980er Jahren nach dem Ende der Insektizid-Spritzungen der Fall war. Die Moselregion gewinnt auf diese Weise eine Attraktion zurück, die für viele Naturfreunde das Wappentier der Mosel darstellt. Gleichzeitig haben wir die Hoffnung, dass die Hubschrauberspritzung ganz unabhängig vom Vorkommen des Mosel-Apollofalters überall beendet wird, um Mensch und Natur vor den gefährlichen Chemikalien zu schützen.“
Bereits seit 2011 ist die Anwendung von Pestiziden mit Luftfahrzeugen wegen der besonderen Gefahren für Umwelt und Gesundheit verboten. Dennoch wurden im Moseltal über Jahre hinweg immer wieder Ausnahmegenehmigungen erteilt – ausgerechnet in den unmittelbar angrenzenden Lebensräumen des streng geschützten Mosel-Apollofalters. Nach Auffassung der DUH gefährdet insbesondere die Pestizidausbringung per Hubschrauber den ohnehin dramatisch geschrumpften Bestand des Falters und verstößt gegen naturschutzrechtliche Schutzpflichten. Auch das Umweltbundesamt hatte auf die Risiken für den Mosel-Apollofalter hingewiesen und Schutzabstände bei der Luftfahrzeuganwendung gefordert.
Hintergrund:
Die streng geschützte Apollofalter-Unterart kommt weltweit nur im unteren Moseltal an offenen Felsformationen vor. Die Bestandssituation des Mosel-Apollofalters hat sich in jüngerer Vergangenheit so sehr verschlechtert, dass ein baldiges Aussterben der Art droht. In der Ende 2025 erschienenen Roten Liste der Tagfalter wird die Art als vom Aussterben bedroht (Rote Liste Kategorie 1) eingestuft. Zwingend erforderliche Schutzmaßnahmen waren aus Sicht der DUH über lange Zeit unzureichend. Insbesondere fehlten wirksame Schutzkonzepte und die erforderliche Prüfung der Auswirkungen der Pestizidanwendung auf das europarechtlich geschützte Gebiet und den Mosel-Apollofalter.
Quelle: Pressemitteilung der DUH
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Ein grossartiger Erfolg! Danke für Euren Einsatz.
Na endlich! Darauf haben wir Natur- und Schmetterlingsfreunde so lange gewartet!
Bravo! Kompliment!
Herzlichen Glückwunsch,
toll, dass ihr und die DUH nach den ersten Rückschlägen nicht aufgegeben habt.
Birgitta