Tagfalter zunehmend gefährdet, Mosel-Apollofalter vom Aussterben bedroht

Die neue Rote Liste der Tagfalter und Widderchen liegt vor, veröffentlicht vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeinsam mit dem Rote-Liste-Zentrum (RLZ). Von den 207 in Deutschland etablierten Arten und Unterarten der Tagfalter und Widderchen sind mittlerweile 103, also fast die Hälfte, bestandsgefährdet oder bereits ausgestorben.

Besonders dramatisch ist die Situation beim Mosel-Apollofalter. Diese weltweit nur in Deutschland vorkommende Unterart des Apollofalters wurde erstmals als „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft.

Der Mosel-Apollofalter ist vom Aussterben bedroht. (Foto: Tim Laußmann)

 

Der Loreley-Dickkopffalter gilt nun offiziell als in Deutschland ausgestorbene Art. Zuletzt wurde er 1985 am Mittelrhein gesichtet, sämtliche spätere Nachsuchen an ehemaligen Vorkommensorten blieben erfolglos.

In der aktuellen Roten Liste wird die Gefährdung der 207 in Deutschland etablierten Taxa (Arten und Unterarten) aus den Gruppen der Tagfalter und Widderchen bewertet. Neben 10 ausgestorbenen Arten gelten insgesamt 93 von ihnen als bestandsgefährdet (Taxa in den Rote-Liste-Kategorien 1, 2, 3, G). Darunter befinden sich 13 Taxa, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, 51 gelten als stark gefährdet und 27 als gefährdet. Für 2 Taxa konnte die Gefährdungslage nicht eindeutig ermittelt werden. Lediglich 71 Taxa, also rund ein Drittel, gelten derzeit als ungefährdet.

Mosel-Apollofalter (Parnassia apollo vinningensis)

Anfang des 20. Jahrhunderts umfasste das Verbreitungsgebiet dieses in Rheinland-Pfalz endemischen Falters beinahe das gesamte Moseltal zwischen Traben-Trarbach und Koblenz-Moselweiß sowie mehrere Fundorte in den nördlichen Nebentälern. Als Lebensraum ist er auf südexponierte Felshänge – ersatzweise auch auf Trockenmauern in den Weinbergen der Steillagen – angewiesen. In diesen Lebensräumen kommen sowohl die Raupennahrungspflanzen als auch wichtige Nektarpflanzen der erwachsenen Falter in direkter Nachbarschaft vor. Nach anhaltenden Rückgängen infolge der Nutzungsaufgabe oder Flurbereinigung von terrassierten Weinbergen oder beweideten Halbtrockenrasen in Nachbarschaft der Felsen, galt er schon Mitte der 1980er Jahre als vom Aussterben bedroht. Bis zum Jahr 2011 konnten an mehreren Fundorten aber noch regelmäßig Tagespopulationen von über 100 Faltern erfasst werden.

Seit 2012 geht die Art weiter stark zurück, so dass zuletzt fast nur noch
Einzeltiere beobachtet wurden. Dafür ist aus Sicht der Fachleute vermutlich ein
Zusammenwirken mehrerer Ursachen verantwortlich: Zum einen führen häufigere
Dürreperioden zu einem Mangel an Nektarpflanzen zur Flugzeit der Falter, zum
anderen beschleunigt der Stickstoffeintrag aus der Luft das Vordringen von Schlehen und Brombeeren in früher offene Hangpartien. Vermutet wird zusätzlich ein negativer Einfluss neuartiger Fungizide im Weinbau, denn die aktuelle Abnahme des Falters korreliert zeitlich mit den Spritzmittel-Anwendungen vom Hubschrauber aus.

Im Vergleich zur vorherigen Roten Liste (2011) ist bei 49 Taxa (23,7 %) eine Verschlechterung ihres Gefährdungszustandes zu verzeichnen, während sich die Situation bei 29 Taxa (14,0 %) verbessert hat. Die Zahl der negativen Veränderungen ist also deutlich höher als die der positiven. Es gibt auch einige erfreuliche Tendenzen: So konnten sich die Bestände vormals gefährdeter Arten wie die des Weißen Waldportiers erholen. Auch einige wärmeliebende Arten wie der Brombeer-Perlmuttfalter und der Karst-Weißling breiten sich deutlich aus. Bei genauerer Betrachtung der Gründe für die Erholung und weitere Ausbreitung zeigt sich allerdings, dass diese Tendenzen häufig auf eine verbesserte Datenlage zurückzuführen sind. Darüber hinaus gibt es Arten, die vom Klimawandel profitieren.

Die neue Rote Liste zeigt: In der Gesamtbilanz hat sich die Situation der Tagfalter und Widderchen weiter verschärft. 55 Prozent der Arten und Unterarten sind entweder bereits ausgestorben, bestandsgefährdet oder extrem selten“, warnt Sabine Riewenherm, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz. „Trotz besorgniserregender Entwicklungen gibt es auch Chancen für den Schutz unserer Schmetterlinge: Wenn landwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet, Schutzgebiete besser vernetzt und artenreiche Lebensräume gezielt gefördert werden, können wir den Rückgang vieler Arten stoppen und ihre Zukunft sichern.

In der Roten Liste wurde außerdem eine erhöhte Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung von zehn Tagfalter- bzw. Widderchen-Taxa ermittelt. Diese kommen entweder fast nur hierzulande vor oder die hier lebenden Bestände sind sehr isoliert und weit entfernt von anderen Populationen. Viele dieser Arten, darunter mehrere Vertreter von Würfelfaltern und Widderchen, haben nur sehr kleine weltweite Verbreitungsgebiete.

Um dem weiteren Rückgang der in Deutschland vorkommenden Tagfalter und Widderchen entgegenzuwirken, sind gezielte Schutzmaßnahmen dringend erforderlich. Rote-Liste-Autor Dr. Martin Musche vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung erklärt: „Da viele gefährdete Arten Lebensräume des Offenlandes besiedeln, kommt der schmetterlingsfreundlichen Nutzung nährstoffarmen Grünlandes eine besondere Rolle zu. Um nektarblütenreiche Vegetationsbestände auf Wiesen und Weiden zu fördern, sollte die Mahdhäufigkeit in Teilbereichen reduziert und auf eine zusätzliche Düngung verzichtet werden. Aber auch in den Wäldern lässt sich viel erreichen, zum Beispiel durch die Schaffung lichter Strukturen und die Erhaltung von Säumen. Außerdem bedarf es einer Verminderung des Eintrags von Stickstoff und Pestiziden in die Lebensräume der Arten.

Quelle: Pressemitteilung des BfN/RLZ, 11.12.2025

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Mosel-Apollo: Klage aus formellen Gründen abgewiesen

Bei der Gerichtsverhandlung am 16. Oktober hat das Verwaltungsgericht Koblenz unsere Klage gegen die Hubschrauberspritzungen um Umfeld der Habitate des Mosel-Apollos abgewiesen.

Fast ausgestorben: Apollofalter an der Mosel 2025 (Foto: Tim Laußmann)

Geklagt hatten wir, die Melanargia – Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen das Land Rheinland-Pfalz, das für die Genehmigung der Hubschrauberspritzungen verantwortlich ist. Eigentlich sind diese Spritzungen aus der Luft seit dem Jahr 2011 europaweit verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig. Da die Ausnahme an der Mosel die Regel ist und diese Genehmigungen jährlich wiederholt erteilt werden, erschien es uns sinnvoll, im Dezember 2024 – also nachträglich – gegen die vom Land RLP für 2024 erteilten Ausnahmegenehmigungen zu klagen, zumal auch das Umweltbundesamt schriftlich mitteilte, dass nur ein Verzicht auf die Hubschrauberspritzungen helfen würde.  Ziel der Klage war festzustellen, dass die Ausnahmegenehmigungen in der Vergangenheit nicht rechtmäßig waren, da sie keine naturschutzrechtliche Würdigung in Form einer Verträglichkeitsprüfung für den Apollofalter oder seine geschützten Lebensräume enthielten. Auf diese Weise hofften wir, dass zukünftige Genehmigungen entsprechend angepasst würden und dadurch apollofreundlichere Arbeitsweisen im Weinbau gefunden werden müssten, die es zweifellos gäbe.

Auf unserer Homepage haben wir mehrfach über die Problematik berichtet, zuletzt im Juni 2025 (https://www.ag-rh-w-lepidopterologen.de/2025/06/05/mosel-apollofalter-aussterben-durch-lebensraumtypisches-risiko/). Aus unserer Sicht gibt es klare Belege dafür, dass das Spritzen von Fungiziden aus der Luft die Hauptursache für den Rückgang (und das aktuelle Aussterben) des Mosel-Apollos ist. Beim diesjährigen Westdeutschen Entomologentag in Düsseldorf berichtete Thomas Hörren über die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Entomologischen Vereins Krefeld, die eindeutig zeigen, dass die Weinberge und ihre direkte Umgebung erheblich mit Pestiziden belastet sind und der Weinberg selbst deutlich weniger Arten und Insektenbiomasse beherbergt als die unbelastete Umgebung. Der Weinberg ist also alles andere als ein Hotspot der Artenvielfalt. Aus gutem Grund sieht das Land RLP als Auftraggeber der Studie von einer Veröffentlichung ab – denn dieses Ergebnis war nicht gewollt. Weitere Studien der Universität Hohenheim deuten klar darauf hin, dass bestimmte im Weinberg versprühte Stoffe die Raupen des Apollofalters töten bzw. deren Entwicklung zum Schmetterling blockieren. Auch schwere Missbildungen der Flügel wurden dokumentiert. Gerade in den letzten Monaten sind weitere Studien abgeschlossen werden, die die Schädigung der Apolloraupen durch die gespritzten Mittel belegen.

Bei der Verhandlung hat das Verwaltungsgericht zunächst nur die Zulässigkeit der Klage geprüft, also ob überhaupt eine Wiederholungsgefahr besteht und wir als Umweltvereinigungen überhaupt das Recht auf diese Feststellung haben.  Im Verwaltungsrecht ist nämlich geregelt, dass man Verwaltungshandeln vor Gericht nicht nachträglich verhandelt, wenn das keine Auswirkungen auf die Zukunft hat. Dieses „Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ für das Verfahren hat das Gericht verneint, weil man heute noch nicht wissen könne, ob die potenzielle Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2026 überhaupt so aussieht wie die von 2024 und die von 2025… denn die Ausnahmegenehmigung aus dem Jahr 2025 unterscheide sich  bereits „erheblich“ von der aus dem Vorjahr. Wir als Kläger argumentierten zwar, dass diese Unterschiede nur marginal seien; das Gericht ist dem aber nicht gefolgt.

Auch unseren Einwand, dass man nach dieser Argumentation niemals erfolgreich gegen solche Vorgänge klagen könnte – denn bis es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird regelmäßig die genehmigte Spritzung beendet sein, hat das Gericht nicht anerkannt. So ist es der DUH im Eilverfahren gegen die Genehmigungen aus dem Jahr 2025 gegangen: Die Genehmigungen wurden am Tag des Beginns der Hubschrauberspritzungen zum sofortigen Vollzug erteilt. Dies machte es unmöglich, vor Beginn der Spritzungen gegen die Genehmigung zu klagen. Das Eilverfahren wurde durch das Verwaltungsgericht Koblenz zügig abgewiesen, weil nach summarischer Prüfung nicht erwiesen gewesen sei, dass die Spritzungen dem Schmetterling schaden. Zu einer möglichen Revision des Urteils im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz kam es dann nicht mehr – bis dieses die Akten geprüft hatte, war die Spritzsaison vorüber, so dass das Verfahren eingestellt wurde.

Letzten Endes wurde die rückwirkende Klage gegen die Genehmigungen aus dem Jahr 2024 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat Zweifel daran, dass der Gesetzgeber überhaupt gewollt hat, dass kurzfristig gültige Ausnahmegenehmigungen überhaupt durch eine Umweltvereinigung angegriffen werden können.

Frustrierenderweise ist es in der Sache selbst gar nicht zur Verhandlung gekommen: Dass nämlich die Hubschrauberspritzungen der betreffenden Fungizide gerade zum Aussterben des Mosel-Apollo führen, und dass daher die rheinland-pfälzische Behörde keine entsprechenden Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfte. Solch ein Urteil nennt man „Prozessurteil“, d.h. das Gericht vermeidet eine Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt, indem es die Zulässigkeit der Klage verneint. Eine nicht zulässige Klage braucht aus prozessökonomischen Gründen nicht auf die Begründetheit geprüft zu werden.

Gegen das Urteil wird die DUH in Berufung gehen, wir von der Melanargia e.V. ziehen uns zurück. Gleichzeitig wird die DUH die Klage im Hauptverfahren gegen die Genehmigungen aus dem Jahr 2025 fortsetzen, die immer noch keine Verträglichkeitsprüfung und keine hinreichenden Abstände zu den geschützten Lebensräumen vorsehen. Hoffen wir, dass diese Prozesse nicht erneut ins Leere laufen!

Bei alledem darf man eins nicht vergessen: Schmetterlinge, die aussterben und die im Experiment schwere Entwicklungsstörungen und Missbildungen zeigen, wollen uns etwas mitteilen: Warum sollten die verwendeten Stoffe – überwiegend PFAS-Fungizide – nicht auch negativ auf den Menschen wirken? Präventives Handeln ist nach unserer Auffassung unerlässlich – für Mensch und Natur!

Quellen und weiterführende Links

Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 16.10.2025: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/mosel-apollofalter-weiter-durch-pestizidspritzungen-aus-dem-hubschrauber-vom-aussterben-bedroht-deu/

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 20.11.2025: https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/apollofalter-fehlendes-fortsetzungsfeststellungsinteresse-fuer-klagen-gegen-hubschrauber-und-drohnenspritzungen-im-jahr-2024

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Schmetterling des Jahres 2026: Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) ist zum Schmetterling des Jahres 2026 gewählt worden. Mit dieser Wahl machen die BUND NRW Naturschutzstiftung und Melanargia e.V. (Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen) auf die wachsenden Gefährdungen aufmerksam, denen dieser besondere Tagfalter durch intensive Landnutzung und die Klimakrise ausgesetzt ist.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling – Phengaris nausithous: Schmetterling des Jahres 2026. Foto: Tim Laußmann

 

Der unscheinbare zimtbraune Falter mit einer Spannweite von 28 bis 33 Millimetern ist ein ökologischer Spezialist. Für seinen Lebenszyklus ist er auf zwei weitere Arten angewiesen: den Großen Wiesenknopf und die Knotenameise. Während seiner kurzen Flugzeit im Juli und August nutzt er die Blüten des Großen Wiesenknopfs als Nahrungsquelle, Platz für die Paarung und Eiablageort. Die jungen Larven ernähren sich zunächst von den Blüten, wandern anschließend zum Boden und werden dort von Knotenameisen in deren Nester getragen – eine Folge ihrer perfekten Nachahmung des Duftes von Ameisenlarven. In den Nestern leben die Raupen als „Wolf im Schafspelz“ von der Ameisenbrut, bis sie sich verpuppen und im folgenden Sommer als Falter schlüpfen.

Dieses komplexe Zusammenspiel von Pflanze, Falter und Ameise ist faszinierend – und zugleich extrem störanfällig. Schon kleine Veränderungen in der Bewirtschaftung oder im Klima können dieses fragile Gleichgewicht aus dem Takt bringen.

Die Bestände des Großen Wiesenknopfs sind infolge intensiverer Grünlandnutzung durch verstärkte Düngung und häufiger Mahd stark zurückgegangen; die Art steht inzwischen auf der Vorwarnliste gefährdeter Pflanzen. Auch die Knotenameise wird seltener, da vielerorts die Böden durch den Klimawandel heißer und trockener werden. Die Folgen sind gravierend: Immer mehr Lebensräume des nach EU-Recht streng geschützten Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings verschwinden – sein Bestand schrumpft. In Deutschland wird sein Erhaltungszustand derzeit als „ungünstig-unzureichend“ mit negativem Trend eingestuft. Weiterlesen

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Nachtfalter-Spurensuche am Rheinsteig

Es gibt zahlreiche Methoden Nachtfalter-Kartierungen durchzuführen, üblicherweise sind das  Lichtfang, Ködern oder Raupenklopfen. Das Aufsuchen von Fledermausquartieren gehörte bisher nicht zu den bevorzugten Mitteln der Datenerhebung des Autors.
Auf einer Wanderung entlang des Rheinburgenweges nördlich St. Goar war die Überraschung daher groß. Ein begehbarer Höhleneingang versprach, aufgrund früherer Erfahrungen anderenorts, Nachweise von an den Wänden oder der Höhlendecke sitzenden Tagpfauenaugen (Aglais io), Achat- (Phlogophora meticulosa) und Zackeneulen (Scoliopteryx libatrix).

Foto 1: Eingang zur Höhle am Rheinburgenweg nördlich St. Goar, Ansicht auf die schräg abfallende Wand, 22. Oktober 2025. (Alle Fotos: Armin Radtke)

Ein gänzlich anderes Bild zeigte sich dann beim Betreten der ca. 20 Quadratmeter großen, maximal fünf Meter hohen Höhle: An einer schräg zum Höhlenboden abfallenden Wand fanden sich zahlreiche Flügel von Nachtfalterarten aus der Familie der Eulenfalter (Noctuidae).

In situ Funde der Flügelreste von der Höhlenwand

Einzelne der Flügel hingen in Spinnennetzen, die Mehrzahl aber lag auf der Höhlenwand. Wären die Falter Opfer von Spinnen geworden, dann hätten auch ganze Körper zu finden gewesen sein müssen. Neben den Flügeln fanden sich ganz vereinzelt auch Schmetterlingsbeine, am ehesten, wenn Vorder- und Hinterflügel über ein Stück Cuticula noch verbunden waren, siehe Foto 3 bei Noctua pronuba und Foto bei Phlogophora meticulosa.

Oberhalb der Fundfläche ist die Höhlendecke sehr schartig. Leider konnte trotz nochmaligem Aufsuchen des Fundortes am nächsten Tag kein Foto einer dort an der Decke hängenden Fledermaus aufgenommen werden. Womöglich aber ist die Höhle gar kein permanentes Fledermausquartier. Die Fledermausexpertin Irina Würtele machte mich darauf aufmerksam, dass Fledermäuse während der Jagd ab und zu Fraßplätze aufsuchen, sich dort jeweils nur wenige Minuten aufhalten. Die hier vorgestellte Höhle muss dazu in den letzten Wochen mehrfach angeflogen worden sein. Das belegen die über ihre Flügelreste nachgewiesenen Spätsommer/Herbstarten:

Tabelle: Über Flügelreste nachgewiesene Arten und geschätzte Mindestanzahl der Individuen

K&R Nummer Artname Geschätzte Mindestanzahl
9056 Autographa gamma 2
9370 Helicoverpa armigera 1
9505 Phlogophora meticulosa 5
9562 Tiliacea citrago 1
9600 Conistra vaccinii 1
10096 Noctua pronuba 10
10100 Noctua fimbriata 1
10212 Xestia xanthographa 2
10346 Agrotis ipsilon 10
10351 Agrotis segetum 1


10238 Peridroma saucia 1 (Nachtrag! siehe Kommentare)

Darstellung ausgewählter Flügelreste von der Höhlenwand

Auffallend ist die offensichtliche „Vorliebe“ für die körperlich größeren Eulenfalterarten (P. meticulosa, N. pronuba und A. ipsilon). KÄSTNER (2014/15) zitiert mehrere andere Untersuchungen, bei denen festgestellt worden ist, dass Langohr-Fledermäuse bevorzugt Eulenfalter als Nahrung jagen. Wer zufällig oder im Rahmen von Schutzbemühungen die Gelegenheit hat, Fledermausquartiere und Fraßplätze zu besuchen, der sollte unbedingt auc mal einen Blick auf ihre „Hinterlassenschaften“ werfen.


Literatur

KÄSTNER, T.: Nachweise von Schmetterlingen (Lepidoptera) an zwei Langohr-Fraßplätzen (Mammalia: Chiroptera: Plecotus). Sächsische Entomologische Zeitschrift 8 (2014/2015): 230-234.

Ganz herzlich möchte ich mich bei Irina Würtele (Osnabrück) für ihre Kommentare und Anregungen bedanken!

 

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Peter Fasel * 11. März 1954 – † 19. September 2025

Nachruf auf Peter Fasel, den langjährigen wissenschaftlichen Leiter der Biologischen Station Siegen-Wittgenstein

Peter Fasel, 2009 (Foto: Michael Frede)

Peter Fasel, 2009 (Foto: Michael Frede)

Am 19. September 2025 ist Peter Fasel im Alter von 71 Jahren in Bad Marienberg nach langer Krankheit friedlich eingeschlafen. Vielen Menschen aus Siegen-Wittgenstein, aber auch darüber hinaus, war und ist Peter Fasel v. a. als ausgesprochen fachkundiger, engagierter Naturschützer bekannt, dessen besonderes Interesse der Botanik und Vegetationskunde sowie der extensiven Land- und Forstwirtschaft und Schmetterlingen galt.

Peter Fasel wurde am 11.03.1954 im Westerwälder Hundsangen geboren und verbrachte  dort seine Kindheit und Jugend. Später studierte er in Darmstadt Biologie und war zwischenzeitlich als Gutachter tätig. Zwischen 1985 und 1991 war Peter Fasel als Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein beschäftigt. 1991 wechselte er zur Biologischen Station Rothaargebirge. Diese war im Jahr zuvor als Bindeglied zwischen amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz und der Landwirtschaft gegründet worden. Peter Fasel wurde die wissenschaftliche Leitung der Biologischen Station übertragen, die er 28 Jahre lang bis 2018 ausübte.

War Peter Fasel bereits als ausgesprochen fachkundiger Mitarbeiter im amtlichen Naturschutz am Kreis Siegen-Wittgenstein sehr bekannt und geschätzt, so weitete sich sein Bekanntheitsgrad in der heimischen Bevölkerung sowie bei weiteren hauptamtlichen Naturschutzbehörden und bei den heimischen Naturschutzverbänden spätestens durch seine Arbeit an der Biologischen Station Rothaargebirge (die 2008 in Biologische Station Siegen-Wittgenstein umbenannt wurde) deutlich aus. Sowohl von der Unteren Naturschutzbehörde Siegen-Wittgenstein und ihren Fachkollegien in den Nachbarkreisen über die Bezirksregierung Arnsberg, die nordrhein-westfälischen Landesumweltämter in Recklinghausen bis hin zu den Landesumweltministerien Nordrhein-Westfalens, suchten im Laufe der Zeit alle den fachkundigen Rat und Expertisen bei Peter Fasel. Aber auch in der heimischen Land- und Forstwirtschaft bis hin zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie in den Heimatvereinen etc., hatte Peter Fasel, der von Kindesbeinen an in der Landwirtschaft aufgewachsen war, ausgesprochen viele Ansprechpartner, die sein breit gestreutes Fachwissen in diesen Sektoren einzuschätzen wussten und anerkannten. Nicht zuletzt standen auch andere Biologische Stationen bis hin zum Dachverband der Biologischen Stationen NRW im regelmäßigen fachlichen Kontakt mit ihm. Aber Peter Fasel nahm natürlich seinerseits viele Fachinformationen seiner Gesprächspartner in seinen Wissensfundus auf, um auch diese zum Wohle der Natur an geeigneter Stelle anwenden und weitergeben zu können.

Zu den Meilensteinen in Peter Fasels Laufbahn als wissenschaftlicher Leiter der Biologischen Station gehört u.a. der ausgesprochen erfolgreiche Beginn des Vertragsnaturschutzes Anfang der 1990er Jahre, der unter fachlicher Expertise auch weiterer wissenschaftlicher MitarbeiterInnen bis zur Gegenwart intensiviert wurde und mittlerweile Hunderte heimischer Landwirte und Landwirtinnen auf über 2000 ha artenreicher Grünlandflächen in Siegen-Wittgenstein umfasst. Aber auch sehr viel naturschutzfachliches Sachverständnis und Erfahrung neben sehr vielen botanischen und zoologischen Daten von Peter Fasel flossen im Vorfeld in die 2001 erfolgte Ausweisung des 4660 ha großen Vogelschutzgebietes „Wälder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen“ ein. Aus seinen vielen Fachbeiträgen sticht das Werk „Die Farn- und Blütenpflanzen Wittgensteins“ besonders hervor. Diese mit großer Arten- und Gebietskenntnis sowie außerordentlichem Fleiß erstellte Flora, verfasste er zusammen mit den Co-Autoren Albrecht Belz und Anna Peter. Nach dessen Veröffentlichung 1992 war das Buch bereits innerhalb kürzester Zeit vergriffen.

Peter Fasel suchte vorbehaltlos das Gespräch mit Menschen. Jeder der mit Peter Fasel kommunizierte, traf auf einen äußerst eloquenten, großzügigen, humorvollen Menschen, der aber bei Erfordernis seine naturschutzfachlichen Standpunkte auch energisch zu vertreten wusste und sich darüber hinaus zu vielen anderen Themen äußern konnte. Oft musste man sich schmunzelnd ein wenig Zeit nehmen, damit man nach seinen meist wortreichen Ausführungen die Gelegenheit bekam, darauf zu antworten. Vielen heimischen Menschen werden auch die von ihm geführten, legendären Wanderungen u. a. in das Naturschutzgebiet „Gernsdorfer Weidekämpe“ und auf die Trupbacher Heide in Erinnerung bleiben. Diese Veranstaltungen umfassten manchmal über Hundert TeilnehmerInnen, da Peter Fasel möglichst immer auf eine Voranmeldung verzichten wollte, um allen Interessierten die Teilnahme an seinen Wanderungen zu ermöglichen.

Leider ist es nicht möglich, sämtliche Fähigkeiten und Erlebnisse von und mit Peter Fasel in diesem Beitrag zu würdigen. Sie würden ein seitenstarkes Buch füllen. Aber sein naturschutzfachlich außerordentlich wichtiges Vermächtnis wird allen seinen Wegbegleitern und Bekannten in guter Erinnerung bleiben. Er hinterlässt einen großen, naturschutzfachlichen Fußabdruck.

Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Biologischen Station Siegen-Wittgenstein sowie der Vorstand und die Mitglieder des „Vereins zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft im Kreis Siegen-Wittgenstein e. V.“ trauern um Peter Fasel und werden sein Andenken in Ehren halten.


Den Nachruf auf unser langjährigen engagiertes Mitglieds Peter Fasel haben wir von den Seiten der Biologischen Station Siegen-Wittgenstein übernommen. 

Danke an Michael Frede für Text und Foto!

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Die Grasminiermotte Elachista gangabella Zeller, 1850 – eine vielfach übersehene Art?

Die Raupen der Grasminiermotte Elachista gangabella sind aktuell auf sehr einfache Art und Weise zu finden, wenn man einen Blick auf die Blätter der Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum) wirft.

In deren Blättern miniert die Raupe und „formt“ eine Mine, die im Frühherbst eigentlich unverwechselbar ist.  Die Mine beginnt in der Regel in der Hälfte des Blattes und frisst in Richtung Blattspitze in einem zunächst sehr schmalen Gang.
Sobald die Spitze oder deren Nähe erreicht ist, kehrt die Raupe um und frisst in Richtung Stängel. Die Mine erscheint aktuell durchsichtig, die Ränder sind stark ausgezackt.

Mine und Raupe von Elachista gangabella (Foto: Dieter Robrecht)

In der Literatur werden als Wirtspflanze die Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum), Fiederzwenke (Brachypodium pinnatum), das Gewöhnliches Knaulgras (Dactylis glomerata) und das Nickende Perlgras (Melica nutans) genannt (KAILA, 2019). STEUER (1973) schrieb, dass die Wald-Zwenke die Hauptnahrungspflanze sei. Ich fand die Raupen ebenfalls an Wald-Zwenke, nur eine Raupe an Perlgras.

Typischer Fundort von Elachista gangabella an einem Waldweg. Lichtenau-Herbram, 29. August 2025 (Foto: Dieter Robrecht)

Zum Standortanspruch der Wald-Zwenke ist im Internetportal www.floraweb.de zu lesen: „Frische bis feuchte Laubmischwälder, Waldschläge, an Waldwegen, Waldränder, Hecken, basenhold, nährstoffanspruchsvoll.“ Meine Funde gelangen in Ostwestfalen an vielen Stellen, allerdings stets an Waldrändern und den Rändern von Waldwegen, vorrangig auf kalkhaltigem Untergrund.

Typischer Fundort von Elachista gangabella 12. September 2025 (Foto: Dieter Robrecht)

Die Minen von Elachista gangabella sind auffällig und zum Teil gehäuft zu finden. 19. September 2025 (Foto: Dieter Robrecht)

Die Minen Raupen waren nur im Halbschatten zu finden, in der prallen Sonne fand ich nie. An den Standorten minierten jeweils etliche Raupen, teils über 100 auf kleinem Raum!
Die Raupen sind im Spätherbst erwachsen und überwintern im Blatt, indem sie sich durch ein leichtes Gespinst schützen. Im Frühjahr verlassen die Raupen die Mine, ohne erneut zu fressen, und verpuppen sich an einem Blatt oder Stängel. Die Falter fliegen von Mitte Mai bis Anfang Juli in einer Generation.

Elachista gangabella ZELLER, 1850. Foto: Dieter Robrecht

Elachista gangabella ZELLER, 1850. Foto: Dieter Robrecht

BIESENBAUM (1995) hatte noch geschrieben „Nur an wenigen Stellen nachgewiesen“. Im Vorwort der Lepidopterenfauna Band 4 wies er darauf hin, dass nur wenig über die Verbreitung der Elachistinae in unserem Arbeitsgebiet bekannt ist.

Wer suchet, der findet! Nachweiskarte von E. gangabella, Stand 23. September 2025.
Alle Nachweise: Dieter Robrecht

An meinen oben beschriebenen Fundorten hätte ich wahrscheinlich niemals Lichtfang betrieben oder in den Abendstunden nach den Faltern gekeschert. Meine intensive Suche in den vergangenen drei Wochen zeigt jedoch, dass gerade die Raupen-  und Minensuche zu erstaunlichen Ergebnissen führen kann.


Nachtrag und Aufruf zur Mitarbeit:
Gemeinsam mit Wolfgang Wittland arbeite ich derzeit am Band 22 im Rahmen der Schriftenreihe „Die Lepidopterenfauna der Rheinlande und Westfalens“. Wir verfolgen das Ziel, den Band im Herbst 2026 fertig zu stellen.

In unserem Arbeitsgebiet wurden bislang 60 Arten nachgewiesen.  Wir werden jedoch  81 Arten behandeln und Falter (lebend und gespannt), männliche Genitalien, teilweise Minen und Raupen sowie Habitat Fotos abbilden. Wir gehen davon aus, dass bei intensiver Beschäftigung mit den Elachistidae weitere Nachweise für unser Arbeitsgebiet erfolgen können. Wer seine Liebe nicht zu dieser faszinierenden Familie entdeckt, da die Bestimmung der Falter oftmals eine Genitaluntersuchung erfordert, kann zumindest durch die Raupensuche die Kenntnis über die Verbreitung erweitern:


Literatur und Links:

Kaila, L. (2019): An annotated catalogue of Elachistinae of the World (Lepidoptera: Gelechioidea: Elachistidae). — Zootaxa 4632 (1): 1-231.

Biesenbaum, W. (1995): Die Lepidopterenfauna der Rheinlande und Westfalens, Band 4. Familie: Elachistidae Bruand, 1850. Unterfamilie: Elachistinae Swinhoe & Cotes, 1889. 200 S. und 10 Tafeln. Leverkusen.

Steuer, H. (1973): Beiträge zur Kenntnis der Elachistiden (Lepidoptera) Teil I. — Deutsche Entomologische Zeitschrift, Neue Folge 20 (1-3): 153-169

Elachista gangabella im Lepiforum

Nachweiskarte von Elachista gangabella im Melanargia-Portal

Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum) bei Floraweb.de

Tabelle: Vergleich Wald-Zwenke / Fiederzwenke 

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Die Reingraue Staubeule (Caradrina gilva) in der zweiten Generation

In diesem Jahr ist es mal wieder soweit: Die Reingraue Staubeule (Caradrina gilva) zeigt sich in einer zweiten, partiellen Generation.

Auf meinem Balkon in der Innenstadt von Wuppertal-Barmen kam am 20. September ein erster frischer Falter ans Licht.

Seit dem erstmaligen Auftreten der Frühlings-/Frühsommergeneration hier im Jahr 2013 gab es alle paar Jahre mal wieder vereinzelte Falter einer Herbstgeneration. So zum Beispiel in den Jahren 2018 und 2021, siehe auch https://portal.melanargia.de/Lepi/EvidenceMap.aspx?Id=447280.

In der Literatur wird die Art bisher als univoltin bezeichnet. So berichten STEINER et al. (2014) für Deutschland über Flugzeiten im Juni/Juli und BACHELARD et al. (2007) sogar für Frankreich nur von einer Flugzeit zwischen Juni und August. Im Lepiforum findet sich daneben aber ein Bericht über den Nachweis  eines Falters Ende Oktober in der Region Hannover, der einer zweiten Generation zugeordnet wird.

Nachweise von Caradrina gilva in Nordrhein-Westfalen, mit Pfeil auf den Fundort in Wuppertal, Stand 21. September 2025, Quelle: portal.melanargia.de

Wahrscheinlich ist das Erscheinen frischer Falter im September/Oktober den Besonderheiten innerstädtischer Lebensräume geschuldet.
Fazit: Es lohnt sich allemal, auch mitten in den Großstädten das ganze Jahr über Lichtfang zu betreiben!

Literatur und Links

Nachweise und Statistik von Caradrina gilva auf observation:
https://observation.org/species/534762/statistics/ 

Bachelard, P., Bérard, R., Colomb, C., Demerges, D., Doux, Y., Fournier, F., Gibeaux, C., Maechler, J. Robineau, R., Schmit, P. & Tautel, C. (2007): Guide des papillons nocturnes de France. Plus de 1620 espèces décrites et illustrées. – Paris, Delachaux et Niestlé, 288 S. 55 Farbtafeln

Steiner, A., Ratzel, U., Top-Jensen, M. &  Fibiger, M. (2014): Die Nachtfalter Deutschlands. Ein Feldführer. – 878 S., BugBook Publishing (Oestermarie, Dänemark)

 

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Der Rote Ampfer-Glasflügler erstmals im Ruhrgebiet

Beobachtungen und Fotos von Menschen, die eigentlich gar nicht viel mit Schmetterlingen zu tun haben, sind in den zurückliegenden Jahren zu einer unverzichtbaren Informationsquelle für Falterforscher aller Art geworden.

So liefern die Schwebfliegenkenner, Käfersammler und Wildbienenfreunde und sogar die Botaniker immer wieder schöne und interessante Bilder und Beobachtungen von Arten, die normalerweise „unter dem Radar“ durchfliegen.

Abbildung 1: Pyropteron chrysidiformis an Origanum vulgare.  Landschaftspark Duisburg, 23. Juni 2025 (Foto: Thorsten Pietsch)

Der Rote Ampfer-Glasflügler Pyropteron chrysidiformis ist so eine Art, die von den Tagfalterbeobachtern gerne übersehen wird,. Und die beim Licht- und Köderfang erst recht – weil tagaktiv – nicht zu erwischen ist. Die Art hat ihr Areal in den zurückliegenden Jahren über die Weinbergslagen im Mittelrhein- und Ahrtal hinaus nach Norden erweitert. Darüber hatte Jörg Siemers hier schon 2023 berichtet[1], bisher lag die Nachweisgrenze  nordwestlich von Köln.

Im Hitzesommer 2025 ist P. chrysidiformis erstmals nördlich der Ruhrmündung beobachtet worden: Im Landschaftspark Nord in Duisburg-Meiderich fotografierte der Käferkundler Thorsten Pietsch einen Falter beim Blütenbesuch. Der Kollege drückte genau in dem Moment auf den Auslöser, als der Falter mit ausgefahrenem Rüssel in den Röhrenblüten von Oregano (Origanum vulgare) nach Nektar suchte. Und so haben wir jetzt einen neuen, vorgeschobenen Verbreitungspunkt im Niederrheinischen Tiefland, und eine Vorstellung, wo sich die Falter ihren Proviant holen.

Roter Stern: Neuer Fundort des Roten Ampfer-Glasflüglers im MTB 4506/2 Duisburg. Quelle: https://portal.melanargia.de/Lepi/EvidenceMap.aspx?Id=440043

Bei der Ausdehnung der trockenen Brachflächen im Ruhrgebiet und der Raupennahrungspflanze (z.B. Stumpfblättriger AmpferRumex obtusifolius) wird der Falterfund mit einiger Sicherheit nicht alleine stehenbleiben. Industriebrachen und alte Gleisanlagen mit entsprechendem Bewuchs sind im Ruhrgebiet reichlich vorhanden. Und mittlerweile gibt es ja im „Pott“ auch schon einige größere Weinberge, z.B. an der Emscher, in Herne, Castrop-Rauxel und Dortmund [2].  Mit weiteren Funden im Ruhrgebiet oder noch weiter nördlich ist also unbedingt zu rechnen.

Für das aktuelle Jahr 2025 ist die Flugzeit noch nicht ganz vorbei, P. chrysidiformis fliegt von Anfang Mai bis in den August. Der Nachweis kann wie oben beschrieben über die Suche an Blüten erfolgen, die Männchen des Roten Ampfer-Glasflüglers fliegen zudem an das Pheromon für den Apfelbaum-Glasflügler (S. myopaeformis, Wageningen-Präparat SYMY) an.

Danke an Thorsten Pietsch für die Bereitstellung des Fotos, die Originalbeobachtung findet sich auf observation.org unter https://observation.org/observation/358438084/.


Links

[1] https://www.ag-rh-w-lepidopterologen.de/2023/06/02/noch-ein-klimawandel-gewinner-der-rote-ampfer-glasfluegler-auf-dem-vormarsch/

[2] https://www.ruhrnachrichten.de/castrop-rauxel/weinanbau-an-der-emscher-6700-reben-auf-groesstem-weinberg-der-region-in-castrop-rauxel-w928679-2001348006/

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Spinner, Spannereulen und das Düsseldorfer Loch

Ringelspinner-Raupe. Detzem/Mosel 26. Mai 2024, Foto: Armin Radtke

Schmetterlingstechnisch hat die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen einen schlechten Ruf: Etliche Tag- und Nachtfalter machen einen weiten Bogen um Düsseldorf. Es gibt jedoch auch Arten die hier aktuell ihren Schwerpunkt haben.

Die Feldsaison 2025 ist voll im Gange, und wie jedes Jahr füllen sich E-Mail-Postfächer, Messenger, Chats und Datenbanken mit Beobachtungen häufiger und seltener Falter. Aktuell haben wir über die Vorkommen von vielen Arten ziemlich gute Vorstellungen, alleine durch die schiere Masse an Beobachtungen, die über die verschiedenen Online-Plattformen gemeldet werden. Dabei fällt immer wieder ein Phänomen auf, dass wir intern als das „Düsseldorfer Loch“ bezeichnen – eine Lücke in der Verbreitung mancher (Nacht-)Falter, für die wir bislang keine rechte Erklärung haben.

Ein Beispiel ist der Ringelspinner Malacosoma neustria, in früheren Zeiten anscheinend ein Massentier, das in Obstgärten starke Fraßschäden verursachte. Die Raupen marodieren vor allem an Prunus-Arten (Rosengewächse: Kirschen, Pflaumen usw.), STAMM (1981) schreibt zum Vorkommen von M. neustria lapidar: „Überall“.

Abbildung 1: Nachweise von Malacosoma neustria (2010-2025) rund um das „Düsseldorfer Loch“. Quelle: Observation.org, Stichting Observation International und lokale Partner

Aktuell fehlt der Ringelspinner in einem breiten Streifen vom Niederrhein bis ins Sauerland, und das bei hoher Beobachterdichte in der Region. Rundherum kommt die Art vor, in Holland, Belgien, Rheinland-Pfalz, und auch nördlich des Ruhrgebietes. Weiterlesen

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Mosel-Apollofalter: Aussterben durch lebensraumtypisches Risiko?

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Dinge. Der Eilantrag gegen die zum x-ten Mal verlängerte Ausnahmegenehmigung der Hubschrauberspritzung an der Mosel ist erst einmal durch das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Hauptsacheverfahren ist jedoch bisher nicht entschieden. Derweil geht das Faltersterben weiter.

Liebe Freundinnen und Freunde des Apollofalters,
wie Ihr wisst, haben die Deutsche Umwelthilfe und unser Verein zusammen im Dezember 2024 beim Verwaltungsgericht Koblenz Klage gegen die Ausnahmegenehmigung für das Versprühen von Fungiziden mit Luftfahrzeugen (Hubschrauber und Drohne) eingereicht. Diese Klage betrifft die Genehmigungen aus dem Jahr 2024. Anfang Mai wurden wieder Bescheide mit geändertem – aber ähnlichem Inhalt – erteilt, die auch sofort umgesetzt wurden. Gegen diese Genehmigungen hat die Deutsche Umwelthilfe versucht per Eilantrag vorzugehen. Der Antrag wurde vergangene Woche durch das Verwaltungsgericht abgelehnt. Den genauen Wortlaut des lesenswerten Beschlusses (auf der Seite der Pressemitteilung verlinkt) findet Ihr hier:
https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/apollofalter-eilantrag-gegen-hubschrauberspritzungen-an-der-mosel-erfolglos

Im Wesentlichen lautet die Begründung in der Pressemitteilung:

„Die pflanzenschutzrechtliche Genehmigung zur Ausbringung bestimmter Fungizide mittels Hubschrauber erweise sich nach der im Eilverfahren angezeigten summarischen Prüfung anhand der vorgelegten Unterlagen als rechtmäßig, so die Koblenzer Richter. Der Genehmigung stünden die von der Antragstellerin aufgezeigten naturschutzrechtlichen Vorschriften nicht entgegen. Es fehle an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen dazu, ob die Ausbringung der von der Genehmigung erfassten Pflanzenschutzmittel mit Hubschraubern schädliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des Mosel-Apollofalters habe. Hingegen hätte nach derzeitigem Erkenntnisstand eine im Eilverfahren stattgebende Entscheidung zwangsläufig negative Folgen für den Erhalt der Habitate des Apollo-Falters. Ohne die luftgestützte Anwendung von Fungiziden könnten die Rebflächen nicht ökonomisch bewirtschaftet werden, was aller Voraussicht nach zu einer Aufgabe des Weinbaus in diesen Lagen führe. Nicht bewirtschaftete Rebflächen würden innerhalb kürzester Zeit verbuschen und seien damit als Habitate für den Mosel-Apollofalter ungeeignet. Der Verlust von geeigneten Habitaten sei eine zentrale Ursache der negativen Bestandsentwicklung des Mosel-Apollofalters.“

Es gibt sie noch, Apollofalter an der Mosel 2025. Sind das die „Letzten Mohikaner“? (Foto: Tim Laussmann)

Das Gericht folgt somit vollständig der Argumentation des Landes Rheinland-Pfalz. Dies ist für uns eine ziemlich schlechte Nachricht, denn diese Entscheidung wird sicher auch auf das Hauptsacheverfahren, also die Klage gegen die Genehmigungen aus dem Jahr 2024, Auswirkungen haben.

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