Der Erhalt des Mosel-Apollofalters ist für die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. sehr wichtig. Nun haben wir zusammen mit der Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Koblenz Klage gegen die Ausnahmegenehmigung für die Hubschrauberspritzung von Pestiziden in Rheinland-Pfalz eingereicht.
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Freundinnen und Freunde des Mosel-Apollofalters,
wie bereits auf unserer Internetseite mehrfach berichtet, steht die dramatisch negative Bestandsentwicklung des Mosel-Apollofalters nach unserer Ansicht in Zusammenhang mit dem Versprühen einer Vielzahl von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft im unmittelbaren Umfeld der felsigen Lebensräume des Schmetterlings. Die Spritzungen finden zwischen Mai und August alle 8 bis 10 Tage statt.
Zusammen mit der aktuellen Ausgabe der „Melanargia“ haben wir im vergangenen Jahr einen Spendenaufruf versendet. Am 13. Dezember 2024 haben wir nun, zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH), beim Verwaltungsgericht Koblenz eine umfangreiche Klageschrift gegen die durch das Land Rheinland-Pfalz erteilten Ausnahmegenehmigungen für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Luftfahrzeug – zurzeit im Regelfall Hubschrauber – eingereicht. Gleichzeitig geht die DUH mit unserer fachlichen Begleitung auf Bundesebene gegen die Genehmigung der Mittel für die Anwendung aus der Luft vor.
Die Entscheidung zur Klage ist uns nicht leichtgefallen, und bedeutet für unseren Verein mit 330 Mitgliedern eine große Kraftanstrengung und finanzielle Belastung. An dieser Stelle sprechen wir den zahlreichen Spenderinnen und Spendern unseren herzlichen Dank aus! Weitere Spenden sind selbstverständlich jederzeit willkommen.
Darüber hinaus sind wir sehr froh, dass die DUH uns als starker Partner zur Seite steht. Vorausgegangen waren mehr als zwei Jahre, in denen wir uns intensiv mit einer Vielzahl von Schreiben an Bundes- und Landesbehörden sowie an Ministerien für eine Einschränkung der Hubschrauberspritzungen eingesetzt haben. Die Diskussion lief weitgehend zwischen uns und den zuständigen Behörden sowie Vertretern des Weinbaus (Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum) ab, kam jedoch Ende 2023 an die Öffentlichkeit, als den Winzerinnen und Winzern mögliche Einschränkungen bei der Hubschrauberspritzung bekannt gegeben wurden. Die daraufhin in den Medien öffentlich geführte Debatte wurde leider auf einen Konflikt zwischen Winzern und Naturschützern reduziert, obwohl es nie unsere Absicht war, den Weinbau in Frage zu stellen.
Dabei ist die Gemengelage ausgesprochen kompliziert: Während sich das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz klar gegen die Fortsetzung der Hubschrauberspritzungen positionierten, wurde durch die lokalen Behörden dennoch entschieden, die Spritzungen – mit einer in den „Apollogebieten“ seit dem Jahr 2024 eingeschränkten Auswahl an Chemikalien – fortzuführen. Gleichzeitig wird Geld investiert, um den Mosel-Apollofalter und die Rebflächen zu „entflechten“: Ehemalige Lebensräume in den Nebentälern der Mosel sollen wiederhergestellt werden und der Apollofalter soll dort angesiedelt werden. Derartige Umsiedlungsprojekte müssen nicht unbedingt erfolgreich sein, auch wenn sie sicherlich gut gemeint sind. Die Logik, weshalb der Weinbau und der Apollofalter nicht mehr zueinander passen, obwohl die im Pflanzenschutz verwendeten Stoffe doch angeblich unschädlich sein sollen, hat sich uns letzten Endes nicht erschlossen. Unser Vorschlag, das Naturschutzgebiet Brauselay durch eine EU-geförderte Maßnahme unter Einbeziehung der lokalen Winzer für den Erhalt des Apollofalters qualitativ aufzuwerten, stieß allenfalls auf halbherzige Gegenliebe.
Bei den Gesprächen mit den Behörden vor Ort ist uns klar geworden, dass eine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit in der Auslegung der Naturschutzgesetzgebung besteht. Von einem durch die Behördenvertreter propagierten „Schulterschluss“ von Landwirtschaft und Naturschutz kann keine Rede sein. Gleichzeitig wurde uns deutlich gemacht, wie sehr der Weinbau von dem Chemikalieneinsatz abhängig ist. Die Formel lautet: Ohne intensiven Einsatz von Pflanzenschutzmittel gibt es keinen Wein – dies ist bei Monokulturen wenig überraschend. Wir haben verstanden, dass der Weinbau auf Grund zunehmender Resistenzen und invasiver Schädlinge in einer schwierigen Lage steckt. Die Auswahl der Pflanzenschutzmittel ist zunehmend eingeschränkt. Innovative Konzepte beim Pflanzenschutz fehlen und somit wird an den Pflanzenschutzkonzepten aus den 1970er Jahren festgehalten.
Als durch das Umweltbundesamt anerkannte Umweltvereinigung fokussieren wir uns auf den Erhalt der Natur und der eindrucksvollen Artenvielfalt an der Mosel. Auch das ist ein wichtiges Kapital der Moselregion, und sollte als touristischer Wirtschaftsfaktor mehr Wertschätzung erfahren. Wir würden uns eine personelle und finanzielle Stärkung des behördlichen Naturschutzes in Rheinland-Pfalz wünschen.
Ziel der Klage ist es, den Mosel-Apollofalter an seinen natürlichen Standorten vor dem Aussterben zu bewahren. Wir hoffen auf eine eingehende verwaltungsrechtliche Überprüfung der Ausnahmegenehmigungen für den Pflanzenschutzmitteleinsatz aus der Luft mit Hubschraubern und Drohnen. Hierdurch wird Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, welche in ein umweltverträglicheres Konzept beim Pflanzen- und Insektenschutz münden kann und somit dauerhaft eine nachhaltige und rentable Nutzung der Rebflächen ermöglicht wird.
Herzliche Grüße und besten Dank an alle die unser Anliegen unterstützen!
Dr. Tim Laußmann
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V.
Pressemitteilung und Hintergrundpapier
>> Hintergrundpapier zur Klage gegen die Anwendung von Pestiziden mit Luftfahrzeugen