Parasiten, Preise und Prozesse

Das Schmetterlingsjahr neigt sich dem Ende zu, aber es gibt noch immer spannende Sachen zu entdecken. Hier ein einfacher kleiner Suchtipp für die Abend- und Nachtstunden, bei dem sich genaues Hinschauen lohnt.

Beim  Spaziergang am Waldrand finden sich aktuell an vielen Stellen die Raupen des Großen Schneckenspinners Apoda limacodes, meist an der Unterseite von Buchen-, Hainbuchen- oder Eichenblättern. Die Raupe mit der ungewöhnlichen Form sieht eher aus wie eine Assel oder Nacktschnecke, mit zwei schicken gelben Längsstreifen und kleinen roten Pünktchen darin.

Wer genau hinschaut, entdeckt in vielen Fällen auf dem Rücken der Raupen kleine, reiskornartige Eier. Diese gehören zur Schlupfwespenart Sphinctus serotinus, welche die Schneckenspinner-Raupen im letzten Larvenstadium befällt. Die ausgewachsene Apoda-Raupe lässt sich im Herbst auf den Boden fallen und spinnt dort einen sehr festen, braunen Kokon. Darin verbringt sie den Winter und verpuppt sich im Frühjahr.

Die Schlupfwespenlarve schlüpft gewöhnlich erst, nachdem der Kokon fertiggestellt wurde, und verpuppt sich etwa Ende Juli. Die Wespe fliegt dann im Herbst, wenn wieder ausgewachsene Schneckenspinner-Raupen zu finden sind. Darauf weist auch der Artname „serotinus“ – lateinisch für „spät“ – hin.

Schneckenspinner-Raupen und die Eier der Wespen sind relativ einfach zu finden, am besten mit einer Taschenlampe. Unter (UV-)Licht leuchten die etwa 1,5 cm langen Tierchen in einem tollen Neongrün. Blätter abzusuchen lohnt sich momentan sowieso: Der Oktober ist die große Zeit der Blattminiermotten.

Für Kurzentschlossene im Großraum Düsseldorf bieten wir deshalb auch noch eine Exkursion am Samstag 10. Oktober 2026 an. Weitere Veranstaltungen findet Ihr wie üblich in unserem Terminkalender.

„Grüne Insel“ – Blattminiermotten hinterlassen auffällige Spuren in einem Eichenblatt

Umweltpreis zu gewinnen!

Der Einsatz für die Rettung des Mosel-Apollofalters geht weiter. Neben kleineren Erhaltungsmaßnahmen für den Falter laufen immer noch verschiedene Gerichtsverfahren gegen die seit vielen Jahren eigentlich verbotene Hubschrauberspritzung an der Mosel. Wer sich damit aktiv beschäftigt, braucht eiserne Nerven und viel Durchhaltevermögen.

Die Tricksereien der Weinbaulobby und ihrer Rechtsverdreher fördern das Vertrauen in den Rechtsstaat jedenfalls nicht – und helfen dem bedrohten Falter noch weniger.

Tim Laußmann ist als Vertreter unseres Vereins für den Bürgerschafts- und Engagementpreis „DRUCK MACHEN – Für die Umwelt“ der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in der Kategorie „Umweltheld*in des Jahres“ nominiert. Entscheidend ist: Falls Tim tatsächlich gewinnt, soll das Preisgeld in Höhe von 50.000 € für den Schutz des Mosel-Apollofalters verwendet werden.
Ihr könnt hier abstimmen: https://l.duh.de/tim

Melanargia e.V. unterstützt den Nachwuchs

Hier noch einmal als Hinweis: Die Teilnahme an den Westdeutschen Entomologietagen (WET) ist für Studierende und Schüler kostenlos! Anmelden solltet Ihr Euch aber trotzdem, unter
https://aquazoo-loebbecke-museum.derticketservice.de/webshop/webticket/bestseatselect?eventId=1710&el=true

Nach dem Erwerb dieses Tickets haltet bitte umgehend eine aktuelle Studierendenbescheinigung oder ein aktuelles Foto des Schüler*innenausweises bereit.

Unser Verein unterstützt die Westdeutschen Entomologietage und ist Mitveranstalter. Ihr findet uns dann auf dem WET, wie im vergangenen Jahr mit Büchertisch und Stand am 21. und 22. November 2026 im Max-Planck-Gymnasium in Düsseldorf.

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Selten und schön – die Wiesenrauten-Goldeule Lamprotes c-aureum (Knoch, 1781)

Die Wiesenrauten-Goldeule gehört zu den seltensten Eulenfaltern Nordwestdeutschlands. Ein erneuter Nachweis im Münsterland an der Ems lässt uns hoffen, dass dort eine dauerhafte Besiedlung der versteckt lebenden Art besteht.

Ein guter Freund aus Brandenburg sagte mir einmal: „Alles, was als Raupe an Wiesenraute lebt, ist schön.“ Gerade bei der sehr hübschen Wiesenrauten-Goldeule Lamprotes c-aureum (Knoch, 1781) hat er damit mehr als recht.

Lamprotes c-aureum

Lamprotes c-aureum Männchen aus den Emsauen nördlich Münster,
10. Juli 2026 (Foto: F. Rosenbauer)

Vor nunmehr zwölf Jahren konnte ich gemeinsam mit Jochen Kostewitz Lamprotes c-aureum in den Emsauen nördlich von Münster überraschenderweise nachweisen. Es handelte sich damals um den Erstfund an der Ems und den Wiederfund für Nordrhein-Westfalen sowie das gesamte nordwestliche Deutschland (Rosenbauer & Kostewitz 2014). Die Wiesenrauten-Goldeule lebt monophag an Wiesenrauten-Arten, in unserem Gebiet vermutlich ausschließlich an der Gelben Wiesenraute (Thalictrum flavum) teils oder vollständig beschatteter Standorte in Flußauen und Bruchwaldgebieten.
Aus Nordrhein-Westfalen liegen insgesamt nur wenige vereinzelte Funde vor. Aber auch außerhalb Nordrhein-Westfalens ist die Art äußerst selten: In Rheinland-Pfalz, wo sie klassischerweise aus den Auwäldern des Oberrheins bekannt ist, stammt der letzte dokumentierte Fund aus dem Jahr 2011 (siehe Online-Karte im Melanargia – Schmetterlingsportal). Insgesamt ist Lamprotes c-aureum daher nicht nur eine ausgesprochen attraktive, sondern auch eine sehr lokal vorkommende und durch Veränderungen natürlicher Flussauen stark gefährdete Art.
Seit 2014 war uns kein erneuter Nachweis in den Emsauen gelungen, und ich habe auch von keinem Fund durch andere Entomologen gehört. Ich befürchtete deshalb, dass es sich bei den damals registrierten zwei Faltern lediglich um eine vorübergehende, transiente Besiedlung gehandelt haben könnte.
Am vergangenen Freitag (10.07.2026) gelang mir an derselben Stelle schließlich doch der erneute Nachweis eines Falters am Licht (siehe Foto). Damit kann nun davon ausgegangen werden, dass an der Ems tatsächlich eine dauerhafte Besiedlung besteht.
Da die Falter nur schlecht ans Licht kommen (siehe Steiner in Ebert, 1997), lässt sich die Populationsgröße und die tatsächliche Ausdehnung des Vorkommens an der Ems durch Lichtfang kaum abschätzen. In den kommenden Jahren wird es daher notwendig sein, gezielt nach den Raupen zu suchen – eine Aufgabe, die vermutlich nicht einfach werden dürfte. Zum einen ist der Standort inzwischen deutlich schlechter erreichbar, da ein früherer Weg mittlerweile mannshoch zugewachsen ist. Zum anderen leben die Raupen vor allem innerhalb beziehungsweise am Rand von Bruch- und Auwäldern, die an dieser Stelle nur noch sehr rudimentär vorhanden sind. Somit vermute ich, dass die Raupen an der Ems an Wiesenrauten-Pflanzen in Hochstaudenfluren an Weidengürteln oder anderer Gehölzstrukturen leben, die aufgrund der Bodenfeuchte und des starken Brennnesselbewuchs nur recht mühselig zu untersuchen sind.
Es bleibt also spannend, ob der Nachweis der Raupen gelingt und sich dadurch ein genaueres Bild über die Größe und den Zustand dieser bemerkenswerten Population an der Ems gewinnen lässt.

Literatur + Links

Rosenbauer, F. & Kostewitz, J. (2014): Aktuelles Vorkommen der Wiesenrauten-Goldeule Lamprotes c-aureum (KNOCH, 1781) in Nordrhein-Westfalen (Lep., Noctuidae). Melanargia 26 (4): 177–181.
https://www.ag-rh-w-lepidopterologen.de/_mGala-16_Thea/wp-content/uploads/Melanargia-26H4.pdf

Ebert, G. (Hrsg.) (1997): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs. Band 6: Nachtfalter IV. Eulen (Noctuidae) 2. Teil. Stuttgart (Eugen Ulmer): ISBN 3-8001-3482-9.

Online-Karte von Lamprotes c-aureum im Melanargia – Schmetterlingsportal: https://portal.melanargia.de/Lepi/EvidenceMap.aspx?Id=449561

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Enolmis acanthella (GODART, 1824) erreicht Nordrhein-Westfalen

Bei den Kleinschmetterlingen lohnt sich genaues Hingucken, etliche Arten erweitern im Zuge des Klimawandels ihre Areale. Die zu den Ziermotten (Scythrididae) gehörende Enolmis acanthella (GODART, 1824) dringt weiter nach Norden und Osten vor. 

Am 19.06.2026 gegen 00:30 Uhr, bei ca. 25° C Außentemperatur, fand ich auf meiner Gartenterrasse in Kaarst-Driesch (Rhein-Kreis Neuss) am Licht (Sylvania UV-A BL368 20W) zwischen hunderten Exemplaren von Yponomeuta spec. eine mir unbekannte Art, die etwas kleiner als die Gespinstmotten war und durch ihre unterschiedliche Zeichnung auffiel.

Eine kurze Überprüfung im Lepiforum ergab Enolmis acanthella (Godart, 1824) (Gelechioidea › Scythrididae-Ziermotten). Es handelt sich dabei um den Erstfund von Enolmis acanthella nördlich des Moseltals und natürlich um einen Neufund für Nordrhein-Westfalen.

Die Art war bis 1988 nur aus Nordafrika und Südeuropa (Zentral- und Südfrankreich) bekannt.
1998 wurde sie zum ersten Mal in Luxemburg nachgewiesen.
2001 folgte im Saarland der Erstfund für Deutschland.
2003 folgte dann auf dem Apolloweg bei Valwig an der Mosel der Erstnachweis für Rheinland-Pfalz.
2013 dann in der südlichen Oberrheinebene bei Grißheim für Baden-Württemberg.
2013 gab es die ersten Funde in Belgien, wo die Art mittlerweile weit verbreitet ist.
2022 erfolgte der erste Nachweise aus den Niederlanden, auch dort nimmt die Art offensichtlich rasch zu.

Als Raupennahrung werden von MEYER (2007) drei verschiedene Flechtenarten angegeben.

Quellen und Literatur: 

waarnemingen.be: Verbreitung und Beobachtungsstatistik von Enolmis acanthella in Belgien
waarneming.nl: Aktuelle Nachweise von Enolmis acanthella in den Niederlanden 
Oreina.org: Enolmis acanthella in Frankreich.
Melanargia – Schmetterlingsportal: Nachweise von Enolmis acanthella in Rheinland-Pfalz und Saarland
Lepiforum: Enolmis acanthella

MEYER, M. (2007): Massenauftreten von Enolmis acanthella (Godart, 1824) in Luxemburg (Lepidoptera, Scythrididae). — Bulletin / Société des naturalistes luxembourgeois 108: 47-50 [PDF auf www.snl.lu].

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Ein Ersatzbiotop für den Apollofalter (mit Video)

In Mosel-Steillagen dürfen auch im Jahr 2026 vorerst weiterhin Pestizide mittels Hubschrauber gespritzt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat jetzt dazu eine Pressemitteilung herausgegeben. Wer Spaß an Realsatire hat kann das hier nachlesen.
Recht haben und Recht bekommen sind wie erwartet verschiedene Dinge. Der juristische Streit um die Ausbringung giftiger Chemikalien im Lebensraum des Apollofalters geht in der nächsten Instanz weiter.

Aber auch der tägliche reale Kampf um die Erhaltung der streng geschützten Falterart ist noch nicht zu Ende. Über den Versuch, in einem Seitental der Mosel einen Ersatzlebensraum einzurichten, gibt es auf youtube ein aktuelles Video im @mothunters-Videokanal https://www.youtube.com/@MothHunters

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Saisonauftakt des Melanargia e.V. – Jahrestagung und Mitgliederversammlung 2026 in Bonn

Die Mitgliederzahl ist stabil bis steigend, des Vereins ist auch für Jüngere anscheinend attraktiv. Die Kasse ist gut gefüllt, ebenso der Veranstaltungskalender für die laufende Saison. Das ist die ganz kurze Zusammenfassung der 2026-er Mitgliederversammlung des Melanargia e.V. in Bonn.

Aber der Reihe nach: Am 22. März 2026 versammelten sich knapp 40 Mitglieder und eine Handvoll Gäste im Vortragssaal des Koenig-Museums in Bonn. Der Vormittag gehörte den üblichen Regularien des Vereins, unter anderem: Bericht des Vorstandes, Kassenstand und -prüfung, kleine Satzungsanpassungen. Alle Abstimmungen verliefen ohne Gegenstimmen. Wichtig vor allem der sehr gute Füllstand der Vereinskasse und die Entlastung des Vorstandes.

Manuel König vom Löbbecke-Museum Düsseldorf wurde in Abwesenheit in den Vorstand des Vereins gewählt. Brigitte Schmälter berichtete über die Entwicklung der Vereins-Datenbank und den starken Zuwachs der Online-Zulieferungen. Dazu stellte der 1. Vorsitzende Tim Laußmann noch einmal ausführlich die unappetitlichen juristischen Spitzfindigkeiten um die letzten Vorkommen des Apollofalters an der Mosel vor.

Davon lässt sich aber der Verein nicht wirklich beeindrucken: Schon im April ´26 gibt es zahlreiche Veranstaltungen von Vereinsmitgliedern, öffentliche Leuchtaktionen, Exkursionen in spannende Gebiete und vieles mehr, nachzulesen auf der Terminseite des Vereins

Mindestens ebenso wichtig wie die Tagesordnung sind bei einer solchen Veranstaltung die Pausen. Das Arbeitsgebiet des Melanargia e.V. ist riesig, die meisten Mitglieder können sich nur selten direkt austauschen, oder überhaupt erst mal kennenlernen. Und so wurde in der Mittagspause bei Plätzchen und Kaffee ausgiebig gefachsimpelt, Belege und Literatur getauscht und auf neudeutsch „Networking“ betrieben. Extra aus den Niederlanden angereist war der Micro-Experte Tymo Muus, der im Vorraum sein zweibändiges druckfrisches Buch vorstellte. „Handboek Motten – Alle microvlinders van Nederland en België„ wird sicher einen prominenten Platz in meinem Bücherregal finden!

Der Nachmittag bot dann interessante Vorträge zu verschiedenen Themen:

  • Steffen Caspari, Chef des Rote-Liste-Zentrums in Bonn, berichtete über die neue Rote Liste der Tagfalter und Widderchen.  Den Schmetterlingen geht es schlecht, den Biotopspezialisten noch schlechter: Von den 207 in Deutschland etablierten Arten und Unterarten sind mittlerweile fast die Hälfte gefährdet oder bereits ausgestorben
  • Bernhard Theißen von der Biologischen Station Aachen stellte das LIFE Projekt „Patches & Corridors“ vor, hier wurden und werden mit großem Engagement und Aufwand im Grenzgebiet zu Belgien Lebensräume nicht nur für den Blauschillernden Feuerfalter Lycaena helle wiederhergestellt und gepflegt.
  • Anschließens stelle Peter Grobe vom Museum Koenig das Projekt LEPMON vor: Eine beleuchtete Fläche mit einer angebauten Kamera erfasst die anfliegenden Nachtfalter, die Daten werden automatisch ausgewertet: Die Künstliche Intelligenz nimmt in der Feldforschung mittlerweile breiteren Raum ein. Aktuell werden allerdings noch Experten gesucht die die Algorithmen trainieren.
  • Den Schlusspunkt setze Max Schiefer mit der Vorstellung seiner Arbeit über die Tagfalter von Bonn. Beim Vergleich mit Altdaten aus seinen Untersuchungsflächen fällt der hohe Verlust an ausbreitungsschwachen Arten auf, selbst bei den weniger empfindlichen Falterarten sind Massenwechsel und Rückgang der Individuenzahlen zu verzeichnen.

Bei schönstem „Heldenwetter“ einen ganzen Tag hinter heruntergelassenen Läden in einem Vortragssal zu sitzen – nicht schön, aber die Tagung war trotzdem spannend und notwendig. Der Verein hat die Nebenwirkungen der Corona-Epidemie anscheinend unbeschadet überstanden.

Unser Dank gebührt Marianne Espeland und Svenja Ahlborn vom Centre for Taxonomy and Morphology Museum Koenig (ZFMK), für die Organisation und die Bereitstellung des Vortragssaales!


P.S.
Das Museum Koenig Bonn (LIB) sucht enthusiastische ehrenamtliche Mitarbeiter für die Lepidoptera-Sammlung. Die Schmetterlingssammlung umfasst weit über 2,5 Millionen Exemplare von Tag- und Nachtfaltern aus Deutschland und der ganzen Welt. Die Aufgaben können individuell mit jedem Ehrenamtler abgesprochen werden und umfassen ein breites Spektrum:
– Digitalisierung der Fundortdaten: Einpflegen der auf den Etiketten der Tiere aufgeführten Daten in Excel-Dateien
– Schädlingskontrolle
– Bei vorhandener Expertise gerne auch die Bestimmung des vorhandenen Materials
– Umstecken der Tiere aus mangelhaften Kästen in neue Kästen mit modularem Schachtelsystem
– Fotografie von Genitalienpräparaten/Faltern zur Digitalisierung der Sammlung
Gerne können auch weitere Aufgaben, die hier nicht aufgeführt sind, abgesprochen werden.

Bei Interesse kontaktiert bitte direkt die Kuratorin Dr. Marianne Espeland (m.espeland@leibniz-lib.de).

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Neue Nachtfalter-Arten auch im 17. Jahr des Klimamonitorings Düsseldorf

Der Klimawandel schreitet voran, wie der aktuelle Berichts des Klimafolgenmonitoring Organismen der Stadt Düsseldorf erkennen lässt. 

Das Foto zeigt die am 30.06.2025 im Eller Forst gefangene Feuchtwiesen-Kräutereule Lacanobia splendens, welche dabei erstmals überhaupt in Düsseldorf nachgewiesen werden konnte. Foto L. Wirooks.

Die Tag- und Nachtfalterfauna wurde 2025 wieder in zwei Gebieten in Düsseldorf untersucht, und zwar im Eller Forst (Naturraum II, Niederrheinische Bucht) sowie auf dem Golfplatz Hubbelrath (VIa, Bergisches Land). Dabei konnten im Eller Forst diesmal neun und in Hubbelrath noch drei Arten für das jeweilige Gebiet neu nachgewiesen werden. Die hohe Zahl von neun Erstnachweisen in einem Gebiet nach immerhin schon 17 Untersuchungsjahren kann man als Indiz dafür ansehen, dass sich die Auswirkungen des Klimawandels zunehmend beschleunigen, denn mindestens vier davon können als Arealerweiterer und Klimaprofiteure angesehen werden.

Von diesen neun Erstnachweisen waren zwei sogar neu für das Gebiet der Stadt Düsseldorf: Gesprenkelter Pappelspanner – Stegania cararia und Feuchtwiesen-Kräutereule  – Laca­nobia splendens (siehe Foto).

Hinzu kommen ein Wiederfund (Rosen-Flechtenbärchen Miltochrista miniata) und einer neu für den Naturraum Niederrheinische Bucht (Haarstrang-Blütenspanner – Eupithecia selinata). Insgesamt wurden damit seit Beginn der Untersuchungen 375 bzw. 358 Schmetterlingsarten in den Gebieten gefunden.

Hinsichtlich der Bewertung von beobachteten Häufigkeitsschwankungen bei Schmetterlingen ist es wichtig zu berücksichtigen, dass es auch Arten gibt, die offenbar regelmäßig und vermutlich unbeeinflusst von sich ändernden Wetterbedingungen zu sehr starken mittelfristigen Schwankungen ihrer Populationsgrößen neigen. Solch eine Art kann über mehrere Jahre oder Jahrzehnte fast verschwunden sein und dann plötzlich mehrere Jahre lang wieder häufig sein. Hier sind zu nennen das aktuell überall in NRW ziemlich häufige und noch vor einigen Jahren fast ausgestorbene Vierpunkt-Flechtenbärchen Lithosia quadra sowie der Große Fuchs Nymphalis polychloros. Bei solchen Arten sollte eine besonders starke Abundanzsteigerung mit scheinbarer Arealerweiterung nicht vorschnell als Klimaeffekt bewertet werden.

Der ganze Bericht kann auf der Webseite  von Dr. Ulf Schmitz – Ökologische Landschaftsanalyse und Naturschutzplanung heruntergeladen werden:
Aktueller Bericht zum Klimafolgenmonitoring der Landeshauptstadt Düsseldorf als pdf-Datei zum Download (ca. 18 MB)

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Tagfalter zunehmend gefährdet, Mosel-Apollofalter vom Aussterben bedroht

Die neue Rote Liste der Tagfalter und Widderchen liegt vor, veröffentlicht vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeinsam mit dem Rote-Liste-Zentrum (RLZ). Von den 207 in Deutschland etablierten Arten und Unterarten der Tagfalter und Widderchen sind mittlerweile 103, also fast die Hälfte, bestandsgefährdet oder bereits ausgestorben.

Besonders dramatisch ist die Situation beim Mosel-Apollofalter. Diese weltweit nur in Deutschland vorkommende Unterart des Apollofalters wurde erstmals als „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft.

Der Mosel-Apollofalter ist vom Aussterben bedroht. (Foto: Tim Laußmann)

 

Der Loreley-Dickkopffalter gilt nun offiziell als in Deutschland ausgestorbene Art. Zuletzt wurde er 1985 am Mittelrhein gesichtet, sämtliche spätere Nachsuchen an ehemaligen Vorkommensorten blieben erfolglos.

In der aktuellen Roten Liste wird die Gefährdung der 207 in Deutschland etablierten Taxa (Arten und Unterarten) aus den Gruppen der Tagfalter und Widderchen bewertet. Neben 10 ausgestorbenen Arten gelten insgesamt 93 von ihnen als bestandsgefährdet (Taxa in den Rote-Liste-Kategorien 1, 2, 3, G). Darunter befinden sich 13 Taxa, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, 51 gelten als stark gefährdet und 27 als gefährdet. Für 2 Taxa konnte die Gefährdungslage nicht eindeutig ermittelt werden. Lediglich 71 Taxa, also rund ein Drittel, gelten derzeit als ungefährdet.

Mosel-Apollofalter (Parnassia apollo vinningensis)

Anfang des 20. Jahrhunderts umfasste das Verbreitungsgebiet dieses in Rheinland-Pfalz endemischen Falters beinahe das gesamte Moseltal zwischen Traben-Trarbach und Koblenz-Moselweiß sowie mehrere Fundorte in den nördlichen Nebentälern. Als Lebensraum ist er auf südexponierte Felshänge – ersatzweise auch auf Trockenmauern in den Weinbergen der Steillagen – angewiesen. In diesen Lebensräumen kommen sowohl die Raupennahrungspflanzen als auch wichtige Nektarpflanzen der erwachsenen Falter in direkter Nachbarschaft vor. Nach anhaltenden Rückgängen infolge der Nutzungsaufgabe oder Flurbereinigung von terrassierten Weinbergen oder beweideten Halbtrockenrasen in Nachbarschaft der Felsen, galt er schon Mitte der 1980er Jahre als vom Aussterben bedroht. Bis zum Jahr 2011 konnten an mehreren Fundorten aber noch regelmäßig Tagespopulationen von über 100 Faltern erfasst werden.

Seit 2012 geht die Art weiter stark zurück, so dass zuletzt fast nur noch
Einzeltiere beobachtet wurden. Dafür ist aus Sicht der Fachleute vermutlich ein
Zusammenwirken mehrerer Ursachen verantwortlich: Zum einen führen häufigere
Dürreperioden zu einem Mangel an Nektarpflanzen zur Flugzeit der Falter, zum
anderen beschleunigt der Stickstoffeintrag aus der Luft das Vordringen von Schlehen und Brombeeren in früher offene Hangpartien. Vermutet wird zusätzlich ein negativer Einfluss neuartiger Fungizide im Weinbau, denn die aktuelle Abnahme des Falters korreliert zeitlich mit den Spritzmittel-Anwendungen vom Hubschrauber aus.

Im Vergleich zur vorherigen Roten Liste (2011) ist bei 49 Taxa (23,7 %) eine Verschlechterung ihres Gefährdungszustandes zu verzeichnen, während sich die Situation bei 29 Taxa (14,0 %) verbessert hat. Die Zahl der negativen Veränderungen ist also deutlich höher als die der positiven. Es gibt auch einige erfreuliche Tendenzen: So konnten sich die Bestände vormals gefährdeter Arten wie die des Weißen Waldportiers erholen. Auch einige wärmeliebende Arten wie der Brombeer-Perlmuttfalter und der Karst-Weißling breiten sich deutlich aus. Bei genauerer Betrachtung der Gründe für die Erholung und weitere Ausbreitung zeigt sich allerdings, dass diese Tendenzen häufig auf eine verbesserte Datenlage zurückzuführen sind. Darüber hinaus gibt es Arten, die vom Klimawandel profitieren.

Die neue Rote Liste zeigt: In der Gesamtbilanz hat sich die Situation der Tagfalter und Widderchen weiter verschärft. 55 Prozent der Arten und Unterarten sind entweder bereits ausgestorben, bestandsgefährdet oder extrem selten“, warnt Sabine Riewenherm, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz. „Trotz besorgniserregender Entwicklungen gibt es auch Chancen für den Schutz unserer Schmetterlinge: Wenn landwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet, Schutzgebiete besser vernetzt und artenreiche Lebensräume gezielt gefördert werden, können wir den Rückgang vieler Arten stoppen und ihre Zukunft sichern.“

In der Roten Liste wurde außerdem eine erhöhte Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung von zehn Tagfalter- bzw. Widderchen-Taxa ermittelt. Diese kommen entweder fast nur hierzulande vor oder die hier lebenden Bestände sind sehr isoliert und weit entfernt von anderen Populationen. Viele dieser Arten, darunter mehrere Vertreter von Würfelfaltern und Widderchen, haben nur sehr kleine weltweite Verbreitungsgebiete.

Um dem weiteren Rückgang der in Deutschland vorkommenden Tagfalter und Widderchen entgegenzuwirken, sind gezielte Schutzmaßnahmen dringend erforderlich. Rote-Liste-Autor Dr. Martin Musche vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung erklärt: „Da viele gefährdete Arten Lebensräume des Offenlandes besiedeln, kommt der schmetterlingsfreundlichen Nutzung nährstoffarmen Grünlandes eine besondere Rolle zu. Um nektarblütenreiche Vegetationsbestände auf Wiesen und Weiden zu fördern, sollte die Mahdhäufigkeit in Teilbereichen reduziert und auf eine zusätzliche Düngung verzichtet werden. Aber auch in den Wäldern lässt sich viel erreichen, zum Beispiel durch die Schaffung lichter Strukturen und die Erhaltung von Säumen. Außerdem bedarf es einer Verminderung des Eintrags von Stickstoff und Pestiziden in die Lebensräume der Arten.“

Quelle: Pressemitteilung des BfN/RLZ, 11.12.2025

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Mosel-Apollo: Klage aus formellen Gründen abgewiesen

Bei der Gerichtsverhandlung am 16. Oktober hat das Verwaltungsgericht Koblenz unsere Klage gegen die Hubschrauberspritzungen um Umfeld der Habitate des Mosel-Apollos abgewiesen.

Fast ausgestorben: Apollofalter an der Mosel 2025 (Foto: Tim Laußmann)

Geklagt hatten wir, die Melanargia – Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen das Land Rheinland-Pfalz, das für die Genehmigung der Hubschrauberspritzungen verantwortlich ist. Eigentlich sind diese Spritzungen aus der Luft seit dem Jahr 2011 europaweit verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig. Da die Ausnahme an der Mosel die Regel ist und diese Genehmigungen jährlich wiederholt erteilt werden, erschien es uns sinnvoll, im Dezember 2024 – also nachträglich – gegen die vom Land RLP für 2024 erteilten Ausnahmegenehmigungen zu klagen, zumal auch das Umweltbundesamt schriftlich mitteilte, dass nur ein Verzicht auf die Hubschrauberspritzungen helfen würde.  Ziel der Klage war festzustellen, dass die Ausnahmegenehmigungen in der Vergangenheit nicht rechtmäßig waren, da sie keine naturschutzrechtliche Würdigung in Form einer Verträglichkeitsprüfung für den Apollofalter oder seine geschützten Lebensräume enthielten. Auf diese Weise hofften wir, dass zukünftige Genehmigungen entsprechend angepasst würden und dadurch apollofreundlichere Arbeitsweisen im Weinbau gefunden werden müssten, die es zweifellos gäbe.

Auf unserer Homepage haben wir mehrfach über die Problematik berichtet, zuletzt im Juni 2025 (https://www.ag-rh-w-lepidopterologen.de/2025/06/05/mosel-apollofalter-aussterben-durch-lebensraumtypisches-risiko/). Aus unserer Sicht gibt es klare Belege dafür, dass das Spritzen von Fungiziden aus der Luft die Hauptursache für den Rückgang (und das aktuelle Aussterben) des Mosel-Apollos ist. Beim diesjährigen Westdeutschen Entomologentag in Düsseldorf berichtete Thomas Hörren über die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Entomologischen Vereins Krefeld, die eindeutig zeigen, dass die Weinberge und ihre direkte Umgebung erheblich mit Pestiziden belastet sind und der Weinberg selbst deutlich weniger Arten und Insektenbiomasse beherbergt als die unbelastete Umgebung. Der Weinberg ist also alles andere als ein Hotspot der Artenvielfalt. Aus gutem Grund sieht das Land RLP als Auftraggeber der Studie von einer Veröffentlichung ab – denn dieses Ergebnis war nicht gewollt. Weitere Studien der Universität Hohenheim deuten klar darauf hin, dass bestimmte im Weinberg versprühte Stoffe die Raupen des Apollofalters töten bzw. deren Entwicklung zum Schmetterling blockieren. Auch schwere Missbildungen der Flügel wurden dokumentiert. Gerade in den letzten Monaten sind weitere Studien abgeschlossen werden, die die Schädigung der Apolloraupen durch die gespritzten Mittel belegen.

Bei der Verhandlung hat das Verwaltungsgericht zunächst nur die Zulässigkeit der Klage geprüft, also ob überhaupt eine Wiederholungsgefahr besteht und wir als Umweltvereinigungen überhaupt das Recht auf diese Feststellung haben.  Im Verwaltungsrecht ist nämlich geregelt, dass man Verwaltungshandeln vor Gericht nicht nachträglich verhandelt, wenn das keine Auswirkungen auf die Zukunft hat. Dieses „Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ für das Verfahren hat das Gericht verneint, weil man heute noch nicht wissen könne, ob die potenzielle Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2026 überhaupt so aussieht wie die von 2024 und die von 2025… denn die Ausnahmegenehmigung aus dem Jahr 2025 unterscheide sich  bereits „erheblich“ von der aus dem Vorjahr. Wir als Kläger argumentierten zwar, dass diese Unterschiede nur marginal seien; das Gericht ist dem aber nicht gefolgt.

Auch unseren Einwand, dass man nach dieser Argumentation niemals erfolgreich gegen solche Vorgänge klagen könnte – denn bis es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird regelmäßig die genehmigte Spritzung beendet sein, hat das Gericht nicht anerkannt. So ist es der DUH im Eilverfahren gegen die Genehmigungen aus dem Jahr 2025 gegangen: Die Genehmigungen wurden am Tag des Beginns der Hubschrauberspritzungen zum sofortigen Vollzug erteilt. Dies machte es unmöglich, vor Beginn der Spritzungen gegen die Genehmigung zu klagen. Das Eilverfahren wurde durch das Verwaltungsgericht Koblenz zügig abgewiesen, weil nach summarischer Prüfung nicht erwiesen gewesen sei, dass die Spritzungen dem Schmetterling schaden. Zu einer möglichen Revision des Urteils im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz kam es dann nicht mehr – bis dieses die Akten geprüft hatte, war die Spritzsaison vorüber, so dass das Verfahren eingestellt wurde.

Letzten Endes wurde die rückwirkende Klage gegen die Genehmigungen aus dem Jahr 2024 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat Zweifel daran, dass der Gesetzgeber überhaupt gewollt hat, dass kurzfristig gültige Ausnahmegenehmigungen überhaupt durch eine Umweltvereinigung angegriffen werden können.

Frustrierenderweise ist es in der Sache selbst gar nicht zur Verhandlung gekommen: Dass nämlich die Hubschrauberspritzungen der betreffenden Fungizide gerade zum Aussterben des Mosel-Apollo führen, und dass daher die rheinland-pfälzische Behörde keine entsprechenden Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfte. Solch ein Urteil nennt man „Prozessurteil“, d.h. das Gericht vermeidet eine Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt, indem es die Zulässigkeit der Klage verneint. Eine nicht zulässige Klage braucht aus prozessökonomischen Gründen nicht auf die Begründetheit geprüft zu werden.

Gegen das Urteil wird die DUH in Berufung gehen, wir von der Melanargia e.V. ziehen uns zurück. Gleichzeitig wird die DUH die Klage im Hauptverfahren gegen die Genehmigungen aus dem Jahr 2025 fortsetzen, die immer noch keine Verträglichkeitsprüfung und keine hinreichenden Abstände zu den geschützten Lebensräumen vorsehen. Hoffen wir, dass diese Prozesse nicht erneut ins Leere laufen!

Bei alledem darf man eins nicht vergessen: Schmetterlinge, die aussterben und die im Experiment schwere Entwicklungsstörungen und Missbildungen zeigen, wollen uns etwas mitteilen: Warum sollten die verwendeten Stoffe – überwiegend PFAS-Fungizide – nicht auch negativ auf den Menschen wirken? Präventives Handeln ist nach unserer Auffassung unerlässlich – für Mensch und Natur!

Quellen und weiterführende Links

Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 16.10.2025: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/mosel-apollofalter-weiter-durch-pestizidspritzungen-aus-dem-hubschrauber-vom-aussterben-bedroht-deu/

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 20.11.2025: https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/apollofalter-fehlendes-fortsetzungsfeststellungsinteresse-fuer-klagen-gegen-hubschrauber-und-drohnenspritzungen-im-jahr-2024

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Schmetterling des Jahres 2026: Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) ist zum Schmetterling des Jahres 2026 gewählt worden. Mit dieser Wahl machen die BUND NRW Naturschutzstiftung und Melanargia e.V. (Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen) auf die wachsenden Gefährdungen aufmerksam, denen dieser besondere Tagfalter durch intensive Landnutzung und die Klimakrise ausgesetzt ist.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling – Phengaris nausithous: Schmetterling des Jahres 2026. Foto: Tim Laußmann

 

Der unscheinbare zimtbraune Falter mit einer Spannweite von 28 bis 33 Millimetern ist ein ökologischer Spezialist. Für seinen Lebenszyklus ist er auf zwei weitere Arten angewiesen: den Großen Wiesenknopf und die Knotenameise. Während seiner kurzen Flugzeit im Juli und August nutzt er die Blüten des Großen Wiesenknopfs als Nahrungsquelle, Platz für die Paarung und Eiablageort. Die jungen Larven ernähren sich zunächst von den Blüten, wandern anschließend zum Boden und werden dort von Knotenameisen in deren Nester getragen – eine Folge ihrer perfekten Nachahmung des Duftes von Ameisenlarven. In den Nestern leben die Raupen als „Wolf im Schafspelz“ von der Ameisenbrut, bis sie sich verpuppen und im folgenden Sommer als Falter schlüpfen.

Dieses komplexe Zusammenspiel von Pflanze, Falter und Ameise ist faszinierend – und zugleich extrem störanfällig. Schon kleine Veränderungen in der Bewirtschaftung oder im Klima können dieses fragile Gleichgewicht aus dem Takt bringen.

Die Bestände des Großen Wiesenknopfs sind infolge intensiverer Grünlandnutzung durch verstärkte Düngung und häufiger Mahd stark zurückgegangen; die Art steht inzwischen auf der Vorwarnliste gefährdeter Pflanzen. Auch die Knotenameise wird seltener, da vielerorts die Böden durch den Klimawandel heißer und trockener werden. Die Folgen sind gravierend: Immer mehr Lebensräume des nach EU-Recht streng geschützten Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings verschwinden – sein Bestand schrumpft. In Deutschland wird sein Erhaltungszustand derzeit als „ungünstig-unzureichend“ mit negativem Trend eingestuft. Weiterlesen →

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Nachtfalter-Spurensuche am Rheinsteig

Es gibt zahlreiche Methoden Nachtfalter-Kartierungen durchzuführen, üblicherweise sind das  Lichtfang, Ködern oder Raupenklopfen. Das Aufsuchen von Fledermausquartieren gehörte bisher nicht zu den bevorzugten Mitteln der Datenerhebung des Autors.
Auf einer Wanderung entlang des Rheinburgenweges nördlich St. Goar war die Überraschung daher groß. Ein begehbarer Höhleneingang versprach, aufgrund früherer Erfahrungen anderenorts, Nachweise von an den Wänden oder der Höhlendecke sitzenden Tagpfauenaugen (Aglais io), Achat- (Phlogophora meticulosa) und Zackeneulen (Scoliopteryx libatrix).

Foto 1: Eingang zur Höhle am Rheinburgenweg nördlich St. Goar, Ansicht auf die schräg abfallende Wand, 22. Oktober 2025. (Alle Fotos: Armin Radtke)

Ein gänzlich anderes Bild zeigte sich dann beim Betreten der ca. 20 Quadratmeter großen, maximal fünf Meter hohen Höhle: An einer schräg zum Höhlenboden abfallenden Wand fanden sich zahlreiche Flügel von Nachtfalterarten aus der Familie der Eulenfalter (Noctuidae).

In situ Funde der Flügelreste von der Höhlenwand

Einzelne der Flügel hingen in Spinnennetzen, die Mehrzahl aber lag auf der Höhlenwand. Wären die Falter Opfer von Spinnen geworden, dann hätten auch ganze Körper zu finden gewesen sein müssen. Neben den Flügeln fanden sich ganz vereinzelt auch Schmetterlingsbeine, am ehesten, wenn Vorder- und Hinterflügel über ein Stück Cuticula noch verbunden waren, siehe Foto 3 bei Noctua pronuba und Foto bei Phlogophora meticulosa.

Oberhalb der Fundfläche ist die Höhlendecke sehr schartig. Leider konnte trotz nochmaligem Aufsuchen des Fundortes am nächsten Tag kein Foto einer dort an der Decke hängenden Fledermaus aufgenommen werden. Womöglich aber ist die Höhle gar kein permanentes Fledermausquartier. Die Fledermausexpertin Irina Würtele machte mich darauf aufmerksam, dass Fledermäuse während der Jagd ab und zu Fraßplätze aufsuchen, sich dort jeweils nur wenige Minuten aufhalten. Die hier vorgestellte Höhle muss dazu in den letzten Wochen mehrfach angeflogen worden sein. Das belegen die über ihre Flügelreste nachgewiesenen Spätsommer/Herbstarten:

Tabelle: Über Flügelreste nachgewiesene Arten und geschätzte Mindestanzahl der Individuen

K&R Nummer Artname Geschätzte Mindestanzahl
9056 Autographa gamma 2
9370 Helicoverpa armigera 1
9505 Phlogophora meticulosa 5
9562 Tiliacea citrago 1
9600 Conistra vaccinii 1
10096 Noctua pronuba 10
10100 Noctua fimbriata 1
10212 Xestia xanthographa 2
10346 Agrotis ipsilon 10
10351 Agrotis segetum 1


10238 Peridroma saucia 1 (Nachtrag! siehe Kommentare)

Darstellung ausgewählter Flügelreste von der Höhlenwand

Auffallend ist die offensichtliche „Vorliebe“ für die körperlich größeren Eulenfalterarten (P. meticulosa, N. pronuba und A. ipsilon). KÄSTNER (2014/15) zitiert mehrere andere Untersuchungen, bei denen festgestellt worden ist, dass Langohr-Fledermäuse bevorzugt Eulenfalter als Nahrung jagen. Wer zufällig oder im Rahmen von Schutzbemühungen die Gelegenheit hat, Fledermausquartiere und Fraßplätze zu besuchen, der sollte unbedingt auc mal einen Blick auf ihre „Hinterlassenschaften“ werfen.


Literatur

KÄSTNER, T.: Nachweise von Schmetterlingen (Lepidoptera) an zwei Langohr-Fraßplätzen (Mammalia: Chiroptera: Plecotus). Sächsische Entomologische Zeitschrift 8 (2014/2015): 230-234.

Ganz herzlich möchte ich mich bei Irina Würtele (Osnabrück) für ihre Kommentare und Anregungen bedanken!

 

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