Apolloschutz – Dossier

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[Updates vom 13. Januar 2024] Hier haben wir in loser Folge die wichtigsten Dokumente, Fakten zu unseren Bemühungen um den Schutz des Apollofalters abgelegt, außerdem weiterführende Links zu Medienbeiträgen rund um das Thema.

Zusammenfassung: Zur Gefährdung des Mosel-Apollofalters (Parnassius apollo vinningensis) durch den Eintrag von Fungiziden in dessen Lebensräume. (.pdf  – Stand 11/2023)


Unsere Schreiben an die für die Sondergenehmigungen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Hubschrauber verantwortliche Behörde

Pestizide im Lebensraum des Apollofalters

Naturschutzfachliche Hinweise für die Genehmigungsprüfung [ergänzt am 14. Juli 2023]
Der Einsatzbereich der Ausbringung von Pestiziden mit Luftfahrzeugen ist gesetzlich auf Steillagen im Weinbau und auf Kronenbereiche von Wäldern beschränkt. Im gemeinsamen Informationspapier „Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen“ informieren ⁠UBA⁠ und ⁠BfN⁠ über naturschutzrechtliche Einschränkungen in ⁠Natura-2000⁠-Gebieten, wenn ⁠Pestizide⁠ mit dem Hubschrauber ausgebracht werden sollen. Sind Beeinträchtigungen des Gebietes und seiner Schutzgüter nicht sicher auszuschließen, muss eine ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠ nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die zuständige Landesbehörde durchgeführt werden. Das Informationspapier vermittelt dazu praktische Hinweise. >> Zum Gemeinsamen Informationspapier von BfN und UBA: Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen – Naturschutzfachliche Hinweise für die Genehmigungsprüfung.

Literatur und Links

Presseartikel, Sonstige Beiträge