Tricksereien bei den Nicotinoiden

Hier geht es ausnahmsweise nicht um Schmetterlinge, eher um Realsatire zum Thema Insektensterben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat kurz vor Weihnachten eine Notzulassung für Neonicotinoide im Rübenanbau erteilt – auf Antrag des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Ein Meinungsbeitrag!

Der 14. Dezember 2020 war ein „good day to bury bad news“, wie die Engländer sagen. Ein guter Tag um schlechte Nachrichten zu verstecken. In diesem Fall geht es mal wieder um das Insektensterben. Wer geglaubt hatte, die Neonicotinoide, bekannt als Supergifte und mitverantwortlich für Bienensterben und Insektenrückgang, wären endgültig vom Markt, der hatte die Agrarlobby mal wieder unterschätzt.

Nikotin an sich ist schon ein sehr starkes Insektengift. Neonicotinoide sind künstlich hergestellte Nervengifte, sie wirken in unfassbar geringen Konzentrationen und werden nur sehr  langsam abgebaut. Mit Thiamethoxam gebeizte Rübensamen sind nach dem Auskeimen noch über lange Zeit so giftig, dass alle Blattläuse und auch andere Insekten, die sich an den wachsenden Rübenpflanzen vergehen, tot umfallen.

Zwar hatte das BVL den Einsatz von Thiamethoxam – Handelsnamen sind Cruiser 600 FS, Magna, Actara – im Herbst 2018 verboten. Gut zwei Jahre später, kurz vor den Weihnachtsfeiertagen 2020, erfolgte jedoch die „Notzulassung“ des gleichen, zuvor als als Supergift identifizierten Stoffs. Unter der Überschrift: „BVL ermöglicht Bekämpfung gravierender Viruserkrankung bei Rüben“ hat das Bundesamt die Zulassung zur Saatgutbehandlung von Zuckerrübensaatgut mit dem Mittel Cruiser 600 FS erneut erteilt.

Und zwar auf Antrag von Nordrhein-Westfalen, auf einer Fläche von 40.000 ha, in sogenannten „Hotspots“ in den westlichen Landesteilen (Anbaugebiete der Zuckerfabriken Euskirchen, Jülich und Appeldorn). Das Wort „Hotspot“ bezeichnet in diesem Fall mal ausnahmsweise nicht die Corona-Pandemie, sondern eine Viruserkrankung der Rüben, die von der Grünen Pfirsichblattlaus Myzus persicae übertragen wird. Blattlaus und nachfolgend Rübenvergilbungsviren treten vor allem in trockenen Frühjahren auf, wenn die Läuse sich flott vermehren.

Und mit der „Not“zulassung ist es so eine Sache. Zucker ist hochsubventioniert, die EU-Zahlungen an die Rübenbauer beliefen sich nach Angaben des Branchenverbands WVZ im Jahr 2019 auf 180 Millionen Euro. Der Zuckermarkt ist von Überkapazitäten und Preisverfall geprägt, seit im September 2017 die Europäische Zuckermarktordnung ausgelaufen ist. Garantiepreise wie früher sind passé, mit der Rübenzuckerindustrie geht es steil bergab. Deutscher Zucker kann in der Herstellung mit dem Weltmarktpreis nicht mithalten, z.B. Indien und Thailand produzieren erheblich billiger.

Das trifft auch für die Zuckerhersteller in Nordrhein-Westfalen zu. Im Raum Jülich-Euskirchen betrifft das hauptsächlich die Firma Pfeifer & Langen, deren Marken Diamant Zucker oder Kölner Zucker jedes Kind kennt. Auf deren „natürliche Süße mit hohem Sympathiewert“  würden allerdings viele Menschen gerne  verzichten, wenn sie mit Hilfe von Neonicotinoiden erzeugt wird. Wie die Firmen nachhelfen, wenn die Umsätze zu niedrig sind, kann man in der Börsenzeitung von 2014 nachlesen: Die gesamte Branche ist anrüchig, beziehungsweise der Gaunerei im großen Stil überführt: Im Februar 2014 waren gegen Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen Bußgelder in Höhe von insgesamt 280 Millionen Euro verhängt worden, wegen illegaler Preisabsprachen.

Aber leider hat Nordrhein-Westfalen lange Erfahrung mit dem Erhalt sterbender Industrien, selbst  wenn das Artensterben munter weitergeht oder die Klimakrise verschärft wird: Stein- und Braunkohlebergbau lassen grüßen. Statt den Bauern vernünftige Alternativen anzubieten oder den Ertragsausfall je nach Schaden auszugleichen, greift NRW lieber zur Keule und läßt auf 400 Quadratkilometern Neonicotinoide im Rübenbau zu.

Der Ball wird über mehrere Ecken gespielt und liegt am Ende im Feld der Bundeslandwirtschaftsministerin. Und die ehemalige Weinkönigin Julia Klöckner, in Lobbyismus für Lebensmittelkonzerne erfahren, erkennt natürlich die Gunst der Stunde: Zehn Tage vor Weihnachten, im Corona-Lockdown, wenn alle nur über Ausgangssperren und Impfen reden, wird das Supergift vom BVL per Verordnung zugelassen. A good day to bury bad news!

In der BVL-Verordnung vom 14.12.2020 findet sich noch der  Satz „Ein anbaubegleitendes Monitoring zur Beobachtung möglicher Umwelteffekte ist durchzuführen“. Wer sich ein wenig mit der Materie auskennt, der weiß, dass es sich dabei um reine Augenwischerei ohne wissenschaftliche Aussagekraft handelt. Studien zur Auswirkung von Giften bei Insekten sind extrem komplex, oder wissenschaftlich wertlos. Anbaubegleitend heißt im Zweifelfall, dass man hinterher schlauer sein wird, oder auch einfach nur „dumm gelaufen„!

Sechs Wochen zuvor hatte übrigens der Entomologe Martin Sorg vom Bundespräsidenten den Ehrenpreis der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) verliehen bekommen, für die sogenannte „Krefelder Studie“, die den dramatischen Rückgang der Insekten-Biomasse auch in Schutzgebieten belegt hat.

Kaum war der Applaus verschollen, holt die Agrarlobby zum Gegenschlag aus. Glaubwürdige umweltschonende Politik sieht anders aus, liebe Landes- und Bundespolitiker!

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Eine Antwort zu Tricksereien bei den Nicotinoiden

  1. Armin Dahl sagt:

    Aus aktuellem Anlaß hier noch ein Hinweis auf die Diskussion zum Thema Neonicotinoide auf entomologie.de. Beteiligte: Jürgen Rodeland, Erwin Rennwald (beide Leopiforum), Robert Trusch (Museum Karlsruhe), und der als Hymenopteren-Experte gestartete und jetzt als Krisenkommunikator aktive Christian Schmidt-Egger.

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