„Das Problem ist quasi dass er uns zwischen den Händen stirbt“, sagt Jörg Hilgers, Biotopbetreuer im Landkreis Mayen-Koblenz. Die Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft rund um den „Schmetterling des Jahres 2024“ ziehen ihre Kreise. Fakt ist, dass die Art im Jahr 2024 einen historischen Tiefstand erreicht hat, was die Nachweise der Falter angeht. Ob es gelingt den Falter durch Erhaltungszucht zu retten ist zumindest fraglich. Und die Fungizide spielen – entgegen aller Bekundungen – anscheinend doch eine Rolle beim Aussterben der Art. Den folgenden Beitrag des SWR vom 26. August wollen wir Euch nicht vorenthalten, bildet Euch selbst eine Meinung dazu.
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Beitragstext des SWR
„Den Mosel-Apollo-Falter gibt es nur an der Mosel. Noch. Jörg Hilgers ist der Biotopbetreuer im Landkreis Mayen-Koblenz und seit 2021 mit einem Erhaltungsprojekt betraut. Dazu gehört, verbuschte Brachflächen freizuschneiden oder Futterpflanzen anzusiedeln, aber vor allem: Ursachenforschung zu betreiben. Denn ein Spritzmittel gegen Pilze im Weinbau steht unter Verdacht – andererseits ist der Falter auf den Weinbau angewiesen, er braucht die Trockenmauern und offenen Flächen zum Überleben. Das Vorkommen des seltenen Schmetterlings ist in den vergangenen zehn Jahren extrem zurückgegangen.“
Die von uns recherchierten Fakten findet Ihr wie gewohnt unter melanargia.de/apolloschutz
Hallo,
kann man sich als Schmetterlingszüchter am Erhalt von Parnassius apollo vinningensis beteiligen? Als Mitglied von Delattinia und langjähriger Schmetterlingszüchter kann ich mich da vielleicht hilfreich einbringen.
Meine derzeitigen Zuchten einheimischerArten sind:
Apatura iris
Limenitis camilla
Papilio machaon
Smerinthus ocellata
Tyria jacobaeae
Aber ich habe auch schon etliche anderen Arten erfolgreich gezüchtet, auch schon schwierige Wiesenfalterarten, jedoch noch nie Apollofalter. Die Futterpfanze Sedum album ist reichlich in unserem Garten vorhanden.
Leider hat Herr Hilgers nicht erwähnt, dass es ja zahlreiche Bemühungen auch seitens des Weinbaus und des Landes Rheinland-Pfalz gibt, der „Schulterschuss“ steht. Das „verdächtige“ Pflanzenschutzmittel und noch weitere wurden in diesem Jahr bereits aus der Luftapplikation verbannt, was für die Winzerinnen und Winzer in den betroffenen Arealen in einem ohnehin phytosanitär schwierigen Jahr sehr problematisch war. Es wäre schön, das „Winzer-Bashing“ an dieser Stelle endlich zu beenden. Gerade der Steillagenweinbau steht aktuell wirtschaftlich mit dem Rücken an der Wand. Dem Apollo ist sicher nicht gedient, wenn auch noch die letzten nicht flurbereinigten und von Trockenmauern geprägten Steil- und Steilstlagenweinberge aufgegeben werden und von Brombeeren überwuchert werden.
Zum Thema Schulterschluss möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die aktuellen Genehmigungen vom März 2024 für die Anwendung von Fungiziden mit Luftfahrzeugen in Weinbausteillagen ohne Anwendungsbestimmungen zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters erteilt hat. Damit wurde eine Entscheidung gegen das Votum des Umweltbundesamtes getroffen. Ein Schulterschluss sieht anders aus.
Hier gehts nicht um Winzer-Bashing sondern um Giftstoffe die in der Umwelt nichts zu suchen haben, nicht im Weinbau und anderswo auch nicht.
Nachzulesen auf den Seiten des UBA unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/mosel-apollofalter-weinbau-artenschutz
Lieber Herr Dahl,
das Anwendungsverbot von Fungiziden mit Luftfahrzeugen ist doch nur Augenwischerei. Wenn Sie Ross und Reiter nennen, geht es Ihnen doch generell um den Pflanzenschutz in den Apollogebieten. Ihrer (und Herrn Laußmanns) „These“ nach wäre er generell zu verbieten. Damit wäre hier der Weinbau am Ende, der Falter aber immer noch nicht gerettet. Sieht so Ihre Lösung aus? Wir waren in diesem Jahr in der absurden Situation, dass ein Teil der (potenten) Oidiummittel aus der Luftanwendung verbannt waren, mit der Schlauchleitung vom Boden aber erlaubt sind…. Die Folge: um nach guter fachlicher Praxis sach- und fachgerechten Pflanzenschutz im Weinberg zu tätigen, waren neben der Hubschrauberspritzung „light“ in den Apollogebieten noch zusätzliche Spritzungen vom Boden zwingend notwendig….
Weitere Folge: am Apolloweg, da wo die zwei Wildschutztore sind (Sie werden die Stelle sicherlich kennen), habe ich 40% der Rebfläche in diesem Frühjahr gerodet. Mir war bewußt, dass ich einen sach- und fachgerechten Pflanzenschutz nicht sicherstellen kann (das Jahr hat mir im Übrigen Recht gegeben). Die Folgen können Sie sich ausmalen. So, un nu?
Sie und Ihre Mitstreiter (Ihren Tunnelblick und den Eifer bezüglich des Falters kann ich ja gerade so noch nachvollziehen) haben die Sache nicht vom Ende her gedacht: Die Millionen Euro, die Sie und Herr Laußmann zur Freihaltung der Landschaft (also auch der aktuell bewirtschafteten Weinberge in den betroffenen Gebieten) aus EU-Töpfen ins Spiel gebracht haben und die ja quasi nur darauf warten ausgegeben zu werden, hätten Sie akquirien müssen, BEVOR Sie im letzten Jahr die Medienkampagne gefahren sind. Damit hätte der Ball im Spielhälfte der Winzer gelegen. So haben SIE verbrannte Erde hinterlassen, die weder dem Falter, noch dem Winzer respektive Weinbau nützt.
[Red: Name des Kollegen Laußmann korrigiert]
Hallo Herr Hommes,
das ist ja schön dass Sie uns beraten, wie wir unseren Job machen sollen. Ich sende Ihnen gerne einen Aufnahmeantrag zu.
Die Arbeitsgemeinschaft und andere haben erreicht, dass die Spritzpläne in den Apollo-Gebieten geändert wurde, auf der Basis von Fakten. Das hätte nach unserer Auffassung auch noch strenger gehandhabt werden können, das Umweltbundesamt konnte sich nicht durchsetzen, aber immerhin. Die verwendeten Mittel waren wohl doch nicht so ungefährlich, wie immer behauptet wird. Was die Brauselay betrifft, der wohl berühmteste Apollofalter-Flugplatz ist leider mittlerweile nachgewiesenermaßen einer der giftigsten Plätze der Bundesrepublik. Auch die Weinbauindustrie, die zuständigen Behörden und die Winzer müssen sich unangenehme Fragen stellen lassen, zum Beispiel ob sie permanent gegen europäisches Artenschutzrecht verstoßen dürfen, um Genußmittel zu produzieren. Aber das können Sie ihren Gästen und Kunden sicher erklären. Wir wollen nur „unseren“ Apollofalter wiederhaben!