Bei der Gerichtsverhandlung am 16. Oktober hat das Verwaltungsgericht Koblenz unsere Klage gegen die Hubschrauberspritzungen um Umfeld der Habitate des Mosel-Apollos abgewiesen.

Fast ausgestorben: Apollofalter an der Mosel 2025 (Foto: Tim Laußmann)
Geklagt hatten wir, die Melanargia – Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen das Land Rheinland-Pfalz, das für die Genehmigung der Hubschrauberspritzungen verantwortlich ist. Eigentlich sind diese Spritzungen aus der Luft seit dem Jahr 2011 europaweit verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig. Da die Ausnahme an der Mosel die Regel ist und diese Genehmigungen jährlich wiederholt erteilt werden, erschien es uns sinnvoll, im Dezember 2024 – also nachträglich – gegen die vom Land RLP für 2024 erteilten Ausnahmegenehmigungen zu klagen, zumal auch das Umweltbundesamt schriftlich mitteilte, dass nur ein Verzicht auf die Hubschrauberspritzungen helfen würde. Ziel der Klage war festzustellen, dass die Ausnahmegenehmigungen in der Vergangenheit nicht rechtmäßig waren, da sie keine naturschutzrechtliche Würdigung in Form einer Verträglichkeitsprüfung für den Apollofalter oder seine geschützten Lebensräume enthielten. Auf diese Weise hofften wir, dass zukünftige Genehmigungen entsprechend angepasst würden und dadurch apollofreundlichere Arbeitsweisen im Weinbau gefunden werden müssten, die es zweifellos gäbe.
Auf unserer Homepage haben wir mehrfach über die Problematik berichtet, zuletzt im Juni 2025 (https://www.ag-rh-w-lepidopterologen.de/2025/06/05/mosel-apollofalter-aussterben-durch-lebensraumtypisches-risiko/). Aus unserer Sicht gibt es klare Belege dafür, dass das Spritzen von Fungiziden aus der Luft die Hauptursache für den Rückgang (und das aktuelle Aussterben) des Mosel-Apollos ist. Beim diesjährigen Westdeutschen Entomologentag in Düsseldorf berichtete Thomas Hörren über die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Entomologischen Vereins Krefeld, die eindeutig zeigen, dass die Weinberge und ihre direkte Umgebung erheblich mit Pestiziden belastet sind und der Weinberg selbst deutlich weniger Arten und Insektenbiomasse beherbergt als die unbelastete Umgebung. Der Weinberg ist also alles andere als ein Hotspot der Artenvielfalt. Aus gutem Grund sieht das Land RLP als Auftraggeber der Studie von einer Veröffentlichung ab – denn dieses Ergebnis war nicht gewollt. Weitere Studien der Universität Hohenheim deuten klar darauf hin, dass bestimmte im Weinberg versprühte Stoffe die Raupen des Apollofalters töten bzw. deren Entwicklung zum Schmetterling blockieren. Auch schwere Missbildungen der Flügel wurden dokumentiert. Gerade in den letzten Monaten sind weitere Studien abgeschlossen werden, die die Schädigung der Apolloraupen durch die gespritzten Mittel belegen.
Bei der Verhandlung hat das Verwaltungsgericht zunächst nur die Zulässigkeit der Klage geprüft, also ob überhaupt eine Wiederholungsgefahr besteht und wir als Umweltvereinigungen überhaupt das Recht auf diese Feststellung haben. Im Verwaltungsrecht ist nämlich geregelt, dass man Verwaltungshandeln vor Gericht nicht nachträglich verhandelt, wenn das keine Auswirkungen auf die Zukunft hat. Dieses „Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ für das Verfahren hat das Gericht verneint, weil man heute noch nicht wissen könne, ob die potenzielle Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2026 überhaupt so aussieht wie die von 2024 und die von 2025… denn die Ausnahmegenehmigung aus dem Jahr 2025 unterscheide sich bereits „erheblich“ von der aus dem Vorjahr. Wir als Kläger argumentierten zwar, dass diese Unterschiede nur marginal seien; das Gericht ist dem aber nicht gefolgt.
Auch unseren Einwand, dass man nach dieser Argumentation niemals erfolgreich gegen solche Vorgänge klagen könnte – denn bis es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird regelmäßig die genehmigte Spritzung beendet sein, hat das Gericht nicht anerkannt. So ist es der DUH im Eilverfahren gegen die Genehmigungen aus dem Jahr 2025 gegangen: Die Genehmigungen wurden am Tag des Beginns der Hubschrauberspritzungen zum sofortigen Vollzug erteilt. Dies machte es unmöglich, vor Beginn der Spritzungen gegen die Genehmigung zu klagen. Das Eilverfahren wurde durch das Verwaltungsgericht Koblenz zügig abgewiesen, weil nach summarischer Prüfung nicht erwiesen gewesen sei, dass die Spritzungen dem Schmetterling schaden. Zu einer möglichen Revision des Urteils im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz kam es dann nicht mehr – bis dieses die Akten geprüft hatte, war die Spritzsaison vorüber, so dass das Verfahren eingestellt wurde.
Letzten Endes wurde die rückwirkende Klage gegen die Genehmigungen aus dem Jahr 2024 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat Zweifel daran, dass der Gesetzgeber überhaupt gewollt hat, dass kurzfristig gültige Ausnahmegenehmigungen überhaupt durch eine Umweltvereinigung angegriffen werden können.
Frustrierenderweise ist es in der Sache selbst gar nicht zur Verhandlung gekommen: Dass nämlich die Hubschrauberspritzungen der betreffenden Fungizide gerade zum Aussterben des Mosel-Apollo führen, und dass daher die rheinland-pfälzische Behörde keine entsprechenden Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfte. Solch ein Urteil nennt man „Prozessurteil“, d.h. das Gericht vermeidet eine Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt, indem es die Zulässigkeit der Klage verneint. Eine nicht zulässige Klage braucht aus prozessökonomischen Gründen nicht auf die Begründetheit geprüft zu werden.
Gegen das Urteil wird die DUH in Berufung gehen, wir von der Melanargia e.V. ziehen uns zurück. Gleichzeitig wird die DUH die Klage im Hauptverfahren gegen die Genehmigungen aus dem Jahr 2025 fortsetzen, die immer noch keine Verträglichkeitsprüfung und keine hinreichenden Abstände zu den geschützten Lebensräumen vorsehen. Hoffen wir, dass diese Prozesse nicht erneut ins Leere laufen!
Bei alledem darf man eins nicht vergessen: Schmetterlinge, die aussterben und die im Experiment schwere Entwicklungsstörungen und Missbildungen zeigen, wollen uns etwas mitteilen: Warum sollten die verwendeten Stoffe – überwiegend PFAS-Fungizide – nicht auch negativ auf den Menschen wirken? Präventives Handeln ist nach unserer Auffassung unerlässlich – für Mensch und Natur!
Quellen und weiterführende Links
Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 16.10.2025: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/mosel-apollofalter-weiter-durch-pestizidspritzungen-aus-dem-hubschrauber-vom-aussterben-bedroht-deu/
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 20.11.2025: https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/apollofalter-fehlendes-fortsetzungsfeststellungsinteresse-fuer-klagen-gegen-hubschrauber-und-drohnenspritzungen-im-jahr-2024
