Der Mosel-Apollofalter – Schmetterling des Jahres 2024

Mosel-Apollofalter – Parnassius apollo. Valvig (Mosel) Brauselay. © Tim Laußmann

Benannt nach Apollon, dem Gott des Lichtes, macht der Apollofalter seinem Namen alle Ehre, denn er ist fast ausschließlich bei Sonnenschein aktiv. Doch die Überlebensaussichten für diese wunderschöne Schmetterlings-Art sind an der Mosel alles andere als sonnig. Die dort vorkommende Unterart – der nach dem Weinort Winningen benannte Mosel-Apollofalter (Parnassius apollo ssp. vinningensis), ist weltweit einzigartig, es gilt, ihn vor dem Aussterben zu bewahren!

Mit der Wahl des weltweit und europarechtlich besonders geschützten Mosel-Apollofalters zum Schmetterling des Jahres 2024 will die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. und die BUND NRW Naturschutzstiftung auf den rücksichtslosen und flächendeckenden Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft aufmerksam machen.

Solche Pestizide sollen die Nutzpflanzen schützen, wirken jedoch oft auch schädlich auf Organismen, gegen die sie eigentlich nicht gerichtet waren. So sind zum Beispiel viele der im Weinbau verwendeten chemisch-synthetischen Fungizide (Mittel gegen Pilzbefall) bekanntermaßen mehr oder weniger schädlich für Nutzinsekten[1]. Die Wirkung auf Schmetterlinge ist weitgehend unerforscht[2]. Zudem ist mittlerweile bewiesen, dass sich Pflanzenschutzmittel auch weit entfernt von ihrem Anwendungsort auf Insekten auswirken[3]

In Rheinland-Pfalz, im unteren Moseltal, liegen die letzten vom Apollofalter besiedelten Felsen inmitten von zumeist konventionell bewirtschafteten Weinbergen. Die dort eingesetzten Spritzmittel werden in den Steillagen mit Hubschraubern ausgebracht, verteilen sich besonders weiträumig in der Landschaft und treffen auch die Felsen, auf denen die Raupen und Falter des Schmetterlings des Jahres 2024 leben. Seit dem Jahr 2012 beobachten Schmetterlingskundler einen dramatischen Einbruch der Population des Mosel-Apollofalters[4]. Man kann dem „Insektensterben“ in Echtzeit zusehen!

Apollofalter: Schwarze Flecken, Rote Augen

Der Apollofalter Parnassius apollo (Linnaeus, 1758) ist ein Tagfalter aus der Familie der Ritterfalter (Papilionidae) und zählt mit einer Flügelspannweite von 65 bis 75 mm zu den größten Tagfaltern in Deutschland. Seine Flügel sind überwiegend weiß beschuppt und mit einem transparenten Außenrand versehen. Auf den Vorderflügeln besitzt die Art mehrere große schwarze Flecken. Jeder Hinterflügel zeigt ober- und unterseits zwei charakteristische rote Augenflecken, die eine schwarze Umrandung und einen weißen Kern aufweisen. Die Geschlechter lassen sich anhand der Oberseite des Hinterleibs unterscheiden, die nur beim Männchen dicht behaart ist. Ferner sind die Flügel der Weibchen im Unterschied zu denen der Männchen dunkel beschuppt.

Der Mosel-Apollofalter Parnassius apollo ssp. vinningensis (Stichel, 1899) hat sich an der Mosel durch geografische Isolation zu einer Unterart entwickelt, die sich äußerlich von den Apollofaltern anderer Regionen, z.B. in Schweden oder den Alpen unterscheidet. Mosel-Apollofalter besitzen innerhalb der dunklen Zone am Innenrand ihrer Hinterflügel eine rundliche Aufhellung. Darüber hinaus sind die beiden unteren roten Augenflecken meist nierenförmig anstatt rund ausgeprägt.

Die weißen Apollofalter-Eier sind etwas kleiner als ein Stecknadelkopf und besitzen eine rundliche, abgeflachte Form sowie eine körnige Oberflächenstruktur. Aus den Eiern schlüpfen schwarz gefärbte und kurz behaarte Raupen, die bis zu ihrer ersten Häutung ein graues Fleckenmuster besitzen. Ältere Raupenstadien haben zwei auffällige orange Fleckenreihen, welche längs der beiden Körperseiten verlaufen. Ausgewachsene Apollofalter-Raupen können eine Länge von über 40 Millimetern und ein Gewicht von mehr als 1,8 Gramm erreichen. Sie sind dann rund 20-mal länger und 3000-mal schwerer als zu Beginn ihrer Entwicklung. Durch eine weitere Häutung verwandeln sich die Raupen in hellbraun gefärbte Puppen, die mit zunehmender Aushärtung dunkler werden und nach etwa einem Tag einen bläulich-weißen, wachsartigen Überzug erhalten, der sie vor Austrocknung schützt.

Leben zwischen Felsen, Flockenblume und Fetthenne

Mosel-Apollofalter sind einbrütig, bilden pro Jahr nur eine Generation aus. Die Falter treten an der Mosel überwiegend zwischen Mitte Mai und Juli in Erscheinung. Sie ernähren sich von Nektar, den sie bevorzugt aus blauvioletten Blüten wie denen der Skabiosen-Flockenblume oder der Kartäusernelke saugen. Zur Partnerfindung fliegen die Männchen oft rastlos umher und suchen gezielt frisch geschlüpfte Weibchen, die anfangs in der Vegetation ruhen. Wird ein solches entdeckt, dann stürzt sich das Männchen förmlich auf das Weibchen, um sich mit diesem nach kurzer Balz zu paaren. Dabei verschließt das Männchen das weibliche Hinterleibsende mit einem Sekret, das anschließend zur sogenannten Sphragis – dem Siegel – aushärtet. Diese Versiegelung wirkt wie ein Keuschheitsgürtel und verhindert eine erneute Begattung des Weibchens durch andere Männchen.

Nach der Paarung klebt das Weibchen im Verlauf von eineinhalb Wochen bis zu 200 Eier einzeln unter Felsvorsprünge oder an dürres Pflanzenmaterial. Etwa zehn Tage nach der Eiablage liegen in den Eiern bereits vollständig entwickelte winzige Raupen vor, die allerdings erst im zeitigen Frühjahr des Folgejahres ausschlüpfen. Im Moseltal ernähren sich die Raupen nahezu ausschließlich von der Weißen Fetthenne (Sedum album). Sie entwickeln sich innerhalb von 60-70 Tagen zur Puppe, aus der nach weiteren zwei bis drei Wochen der Falter schlüpft.

Isolierte Populationen mit fehlendem Genaustausch

Der Apollofalter ist zwar in weiten Teilen Europas und Asiens verbreitet, allerdings kommt er nur sehr lokal vor, denn er ist ein sogenanntes Eiszeitrelikt. Während der letzten Kaltzeit prägten Kältesteppen das Landschaftsbild, die der Schmetterling von seiner ursprünglichen Heimat aus, den zentralasiatischen Hochgebirgen, besiedeln konnte. Mit der Rückkehr der Bäume vor etwa 12.000 Jahren wurde die Art vielerorts verdrängt, denn sie konnte nur an den waldfreien Fels-, Schutt- und Geröllfluren der Mittel- und Hochgebirge überleben, wo es zudem reichlich Fetthennen und verwandte Pflanzen gibt. In den Alpen findet sich der Apollofalter hauptsächlich oberhalb von 1000 Metern, in Skandinavien dagegen lebt er fast auf Meereshöhe.

Terrassenmosel bei Winningen, Lebensraum des Mosel-Apollofalters. ©  Tim Laußmann

Bis ins frühe 20. Jahrhundert war er auch in vielen Mittelgebirgen Europas beheimatet. Im Zuge der weitgehenden Aufgabe der Schaf- und Ziegenbeweidung verbuschten seine Lebensräume, und er ist dort heute fast überall ausgestorben. Letzte Vorkommen finden sich in Deutschland heute im Moseltal sowie auf der Schwäbischen und der Fränkischen Alb und in den Alpen[5]. Im Moseltal lebt die Unterart Mosel-Apollo räumlich und genetisch von anderen Populationen getrennt an den heute vom Weinbau umgebenen, steilen Felsen und Mauern der Untermosel, woraus sich das hier thematisierte Konfliktpotential ergibt.

Besonders streng geschützt

Der Mosel-Apollo ist wie alle anderen Unterarten des Apollofalters eine nach Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG („Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“) streng geschützte Schmetterlingsart. Der Mosel-Apollofalter ist nicht nur besonders groß und hübsch, sondern auch außergewöhnlich, da es sich um eine einzigartige und nicht zu ersetzende oder aus anderen Gebieten wieder anzusiedelnde Unterart handelt, die besondere Merkmale aufweist. Er zeichnet sich insbesondere durch seine Anpassung an die trocken-warmen Lebensbedingungen an der Mosel aus. Alle Unterarten des Apollofalters sind zusätzlich durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) weltweit streng geschützt.

Laut der Roten Liste Rheinland-Pfalz (publiziert 2013 mit Daten bis ca. 2012) gilt der Mosel-Apollofalter als extrem selten (Kategorie R). Deutschlandweit gilt der Apollofalter nach der Roten Liste von 2011 als stark gefährdet (Kategorie 2), vgl. REINHARDT & BOLZ (2011).

Die Art stand bereits am Ende der 1970er Jahren kurz vor dem Aussterben, da man über Jahre hinweg Insektizide und Akarizide zum Schutz der Reben gegen Traubenwickler (Kleinschmetterlinge) und Milben ausgebracht hatte. Diese Praxis konnte seinerzeit durch den Einsatz von Naturschützern und engagierten Winzern beendet werden[6]. Zur Kontrolle der Traubenwickler werden heute Pheromone eingesetzt, die sehr artspezifisch sind. Im Verlaufe der 1990er und 2000er Jahre hatte sich die Population des Mosel-Apollofalters stabilisiert, und nicht selten waren Dutzende fliegender Falter gleichzeitig an den Felsen und Mauern zu sehen.

Das waren noch Zeiten: Nach einem Gewitterschauer auf 10-20 Metern Wegstrecke zusammengesammelte Mosel-Apollos, Juli 1995. © Tim Laußmann

Zusammenbruch der Population nach 2012

Die positive Entwicklung änderte sich schlagartig ab dem Jahr 2012, in dem deutlich weniger Falter flogen als im Vorjahr. Schmetterlingskundler machten die örtlichen Behörden auf diese Beobachtung aufmerksam. Im Gespräch waren die per Hubschrauber ausgebrachten Pflanzenschutzmittel als mögliche Ursache, da bekanntermaßen regelmäßig neue Chemikalien für den Pflanzenschutz auf den Markt kommen. Jedoch wurden auch klimatische Änderungen und eine zunehmende Verbuschung der Lebensräume sowie Stickstoffeintrag aus der Luft diskutiert.

Behördlicherseits wurden die Pflanzenschutzmittel als Ursache unter dem Hinweis ausgeschlossen, dass es sich bei den Stoffen um für den Apollofalter unschädliche Fungizide (Mittel gegen Pilze) handele. So war es auch noch bis Ende 2022 im Artenporträt des Bundesamts für Naturschutz zu lesen.

Es gibt zwar Befunde, dass jahrweise Schwankungen der Populationsgröße auf besondere Witterungsverläufe zurückzuführen sind, allerdings lässt sich damit kein kontinuierlicher Rückgang begründen. Zudem hat die ebenfalls sehr kleine Apollofalter-Population auf der nördlichen Fränkischen Alb in einem kleinklimatisch vergleichbaren Lebensraum zuletzt dank entsprechender Biotoppflege eine positive Entwicklung genommen[7].

Einige ehemalige Lebensräume an der Mosel sind in der Tat mittlerweile durch Aufgabe der Bewirtschaftung und fehlende Offenhaltung zugewachsen und daher nicht mehr besiedelt. Warum der Mosel-Apollofalter auch im Bereich offener Felsen verschwunden ist, blieb jedoch rätselhaft.

In den vergangenen Jahren etwa seit 2020 war der Apollofalter an der Untermosel eine Ausnahmeerscheinung! An berühmten und sogar touristisch beworbenen Flugstellen wie dem „Apolloweg“ in Cochem-Valwig werden aktuell nur noch einzelne Exemplare beobachtet! Der Mosel-Apollo steht kurz vor dem Aussterben!

Überleben in vergifteter Landschaft?

Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen, wie zum Beispiel mit Hubschraubern, ist in Deutschland verboten. Nur nach fachlicher Prüfung können Ausnahmegenehmigungen für diese Art der Applikation durch eine zuständige Landesbehörde erteilt werden. In Rheinland-Pfalz ist dies die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Auf der Webseite der Behörde werden die tatsächlich ausgebrachten Mittel aufgelistet. Es zeigt sich, dass allein im Jahr 2022 mindestens 20 verschiedene Chemikalien in unterschiedlichen Kombinationen alle sieben bis zehn Tage per Sondererlaubnis aus der Luft ausgebracht wurden. Viele dieser Mittel sind auch als schädlich für Insekten eingestuft1.

Besonders bemerkenswert ist, dass zumindest die in jüngster Zeit neu verwendeten Stoffe ohne jede naturschutzfachliche Verträglichkeitsprüfung ausgebracht werden.[8]

Eine schriftliche Nachfrage beim Umweltbundesamt ergab, dass die Stoffe, insbesondere auch in der verwendeten Kombination oder Reihenfolge, niemals auf Verträglichkeit für den Mosel-Apollofalter getestet wurden. Das Umweltbundesamt rät daher fachlich davon ab, die Praxis der Hubschrauberspritzung fortzusetzen. Dass die Stoffe trotzdem angewendet werden, begründet die zuständige Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz wie folgt[9]: In Steillagen stünden keine gleich wirksamen Behandlungsmethoden zur Verfügung bzw. sie seien mit hohem personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Der Arbeitseinsatz und die körperliche Belastung für den Menschen würden reduziert. Der Boden würde nicht durch Fahrzeuge verdichtet, und es würden nur durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassene Stoffe versprüht. Der Schutz der Bevölkerung und der Tier- und Pflanzenwelt sei sichergestellt. Zitat: „Der Hubschraubereinsatz dient dem Erhalt der Weinkulturlandschaft mit ihrer ökologisch bedeutsamen Flora und Fauna.“

Die Anwendungen der Fungizide erfolgen in der Regel präventiv. Die Vielzahl der benutzten Substanzen wird im Allgemeinen mit Resistenzmanagement begründet[10]. Wichtig ist dabei, dass Mittel mit unterschiedlichen Wirkmechanismen im Wechsel verwendet werden. In jüngerer Zeit sind zu den Stoffen, die z.B. in spezielle Stoffwechselwege von Pilzen eingreifen, sogenannte Succinatdehydrogenase-Inhibitoren (SDHI) hinzugekommen, die die Zellatmung blockieren. Einer davon, Fluopyram wird aktuell großflächig im Weinbau gegen Pilzkrankheiten wie Grauschimmelfäule (Botrytis) und Echten Mehltau eingesetzt. Fluopyram ist besonders persistent, verbleibt also sehr lange in der Umwelt. Es ist seit 2012 im Einsatz und seit 2013 für die Anwendung mit Hubschraubern zugelassen[11]. Der Stoff verursachte anfangs durch fehlerhafte Anwendung schwere Wachstumsstörungen bei Weinreben[12]. Fluopyram, das auch gegen Fadenwürmer (Nematoden, „Wurzelälchen“) eingesetzt wird, steht in Verdacht, auch noch andere Organismengruppen zu schädigen[13].

Der zeitliche Zusammenhang zum Niedergang des Mosel-Apollofalters fällt deutlich ins Auge. Allein dies sollte genügen, die konkrete Auswirkung der Substanz auf Tagfalter wie den Apollofalter zu untersuchen und bis zur Vorlage von Ergebnissen von einer Anwendung dieser Stoffklasse im Umfeld der Vorkommen abzusehen. Der Niedergang des Mosel-Apollofalters als Indikator für den Zustand seines Lebensraums ist ein eindeutiges Warnsignal, das nicht unbeachtet bleiben sollte.

Es bleibt zu hoffen, dass der exzessive Einsatz von Pestiziden an der Mosel, insbesondere die Ausbringung mittels Hubschrauber, bald Geschichte ist. Schließlich gilt es, alle schädlichen Einflüsse von der besonders geschützten Unterart Mosel-Apollofalter fernzuhalten. Unbedingt notwendig ist selbstverständlich auch der intensive Schutz und die Pflege der wenigen verbliebenen Lebensräume.

Wie stände Deutschland im internationalen Vergleich da, wenn es nicht einmal gelingt, eine Insektenart von übergeordnetem Interesse zu erhalten?


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Literatur und Links zum Thema Mosel-Apollofalter

Rote Liste Rheinland-Pfalz
SCHMIDT, A. (2013): Rote Liste der Großschmetterlinge in Rheinland-Pfalz; Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Mainz . https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Publikationen/Rote_Liste_Grossschmetterlinge_neu.pdf

Rote Liste Deutschlands
REINHARDT, R. & R. BOLZ  (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter (Rhopalocera) (Lepidoptera: Papilionoidea et Hesperioidea) Deutschlands. – In: Binot-Hafke, M., Balzer, S., Becker, N., Gruttke, H., Haupt, H., Hofbauer, N., Ludwig, G., Matzke-Hajek, G. & Strauch, M. (Bearb.): Rote Liste der gefährdeten Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). – Bonn (Bundesamt für Naturschutz). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 167–194.
Datenblatt Apollofalter des Rote-Liste-Zentrums Bonn


[1]    Datenbank des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: https://apps2.bvl.bund.de/psm/jsp/index.jsp und Angaben der Hersteller auf Produktdatenblättern.

[2]    Schriftliche Auskunft des Umweltbundesamts vom 29.03.2023

[3]    Brühl, C.A., Bakanov, N., Köthe, S. et al.: Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany. Sci Rep 11, 24144 (2021). https://doi.org/10.1038/s41598-021-03366-w

[4]    Müller, D und Griebeler EV (2021) Der Apollofalter Parnassius apollo (LINNAEUS, 1758) in Rheinland-Pfalz – Verbreitung, Bestandstrends und Phänologie (Lep., Papilionidae), Melanargia, 33 (2): 65-96

[5]    Lepiforum, https://lepiforum.org/wiki/page/Parnassius_apollo#Weitere_Informationen-Verbreitung; abgerufen am 20.10.2023

[6]    https://lfu.rlp.de/de/naturschutz/artenschutz-und-projekte/artenschutzprojekte/insekten/apollofalter/

[7]   Geyer, A. (2019): Der Apollofalter im Kleinziegenfelder Tal – Erhaltung und Sicherung der letzten Population in der Fränkischen Schweiz. ANLiegen Natur 41(1): 113–122, Laufen

[8]    Schriftliche Auskunft der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Rheinland-Pfalz vom 07.11.2023.

[9]   Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen durch die ADD für die Gemarkungen Beilstein, Bruttig, Cochem, Cond, Ellenz-Poltersdorf, Ernst, Fankel, Sehl und Valwig vom 04.05.2022

[10] Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Rebschutzleitfaden 2023, https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/weinbau/dateien/230302_rebschutz_bf.pdf

[11] Antwort des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 2. Juni 2023 per E-Mail.

[12] Robatscher, P., Eisenstecken, D. Raifer B. et al. (2016) Wuchsstörungen im Weinbau aufgeklärt. Obst- und Weinbau 4/2016, 5-8

[13] Bénit P, Kahn A, Chretien D, Bortoli S, Huc L, et al. (2019): Evolutionarily conserved susceptibility of the mitochondrial respiratory chain to SDHI pesticides and its consequence on the impact of SDHIs on human cultured cells. PLOS ONE 14(11): e0224132


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55 Antworten zu Der Mosel-Apollofalter – Schmetterling des Jahres 2024

  1. Oswald Walg sagt:

    Guten Tag Herr Dahl. Eine sachliche, fachlich fundierte Diskussion ist leider mit Ihnen nicht möglich. Sie sind auf keines meiner Argumente eingegangen. Warum wohl nicht …..? Alle Pflanzenschutzmittel sind giftig. Dafür wurden sie ja entwickelt, um bestimmte Schadorganismen abzutöten. Nebenwirkungen auf die Umwelt sind deshalb vorhanden und werden nicht bestritten. Es wird, wie schon von mir beschrieben durch das BfR und das UBA vor einer Zulassung eines Mittels eine Risikobewertung auf Mensch, Tier und Naturhaushalt vorgenommen und nur wenn diese positiv ausfällt, erfolgt eine Zulassung. Dies steht aber bereits alles in meinem Kommentar. Ein Verzicht auf Pflanzenschutzmittel ist leider nicht möglich, da sie für die Sicherstellung unserer Nahrungsmittel bzw. auch Genussmittel, wie Wein oder Bier, unverzichtbar sind. Keiner will Hunger leiden oder hohe Preise für Grundnahrungsmittel ausgeben. Viele könnten sich das auch kaum leisten und soziale Verwerfungen wären die Folgen. Auch Öko-Mittel sind giftig, sonst würden sie ja nicht wirken. Wenn Sie den Hubschrauber als verbotene Methode ansehen, dann müssen Sie den Winzern sagen, wie sie in schlecht bzw. nicht mechanisierbaren Steillagen (z.B. Bremmer Calmont) zukünftig den Pflanzenschutz betreiben sollen. Vielleicht haben Sie ja dafür eine praktikable Lösung auf die bisher noch niemand gekommen ist oder ist es Ihnen lieber, wenn der Weinbau in diesen Lagen aufgegeben wird und die Flächen verbuschen.

    • Armin Dahl sagt:

      Herr Walg, jetzt sind Sie ja doch wieder dabei! Wir wollen nur unseren Apollofalter zurück, und wenn sie mehr als einen Blick in unser Dossier unter melanargia.de/apolloschutz Dossier werfen, dann werden sie sehen dass es so einfach nicht ist. Ich rede von Floupyram, und das Versprühen von Pestiziden ist nun mal europaweit verboten, eigentlich. Und sie reden jetzt schon wieder von der Sicherstellung der Nahrungsmittel, und dem Hunger in der Welt. Das ist doch .. naja sie wissen schon. Deshalb gehe ich auch nicht darauf ein.
      Was das UBA betrifft: Zulassungsverfahren für sogenannte „Pflanzenschutzmittel“ berücksichtigen auch heute noch ganze Organismengruppen NICHT. Die Böden z.B. in vielen Weinbauregionen bergen gewaltige Kupferaltlasten, an Stellen wo mal ordentlich gemessen wurde sind persistente Pestizide in Massen nachzuweisen. Und dass alle paar Jahre wieder Spritzmittel einkassiert werden, die ja angeblich vorher so sicher waren, das kennen wir ja schon seit über 100 Jahren: Kalkarsen wurde 1920 Zugelassen, nach zahlreichen Vergiftungsfällen („Kaiserstuhlkrankheit“) 1942 verboten, erst seit 1972 ist das DDT verboten, usw. usw. Sie werden jetzt sagen: „Olle Kamellen“, aber am Verfahren hat sich seitdem nicht viel geändert: Von Behördenseite wird immer erst reagiert wenn es irgendwo richtig schief gegangen ist, vorher gab es lange Auseinandersetzungen und es wurde alles abgestritten.
      Wir setzen uns als Verein für unsere Interessen ein, und haben uns aus aktueller Lage dazu entschlossen etwas mehr Öffentlichkeit für das Thema zu schaffen. Das ist ja wohl das Allermindeste.

  2. Sebastian M. Müller sagt:

    Hallo Herr Dahl,

    Sie schreiben, dass Pflanzenschutzmittel „ohne jede naturschutzfachliche Verträglichkeitsprüfung“ ausgebracht werden. Dies würde einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz seitens der Zulassungsbehörde bedeuten und wäre auch für die Winzer eine Gefahr, deren Gesundheit schließlich davon abhängt. Schließlich wird jedes Mittel (wie Herr Walg bereits schrieb) vor der Zulassung von 3 Bundesbehörden geprüft, was auch eine Risikobewertung für Mensch und Umwelt seitens des Bundesinstituts für Risikobewertung umfasst.

    Ist die betreffende Antwort der SGD Nord vom 7.11.23 (Quelle 8) irgendwo einsehbar? Ihre Behauptung wäre in der Konsequenz ein handfester Umweltskandal, da würde mich als Anwohner im Moseltal die Beweislage interessieren.

    • Dr. Tim Laußmann sagt:

      Sehr geehrter Herr Müller,

      Sie haben die Dokumente erhalten, wie ist Ihre Meinung dazu?

      Viele Grüße
      Tim Laußmann

      • Sebastian M. Müller sagt:

        Guten Tag Herr Laußmann,

        vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Nach deren Durchsicht und weiterer Recherche muss ich anmerken, dass der obige Artikel von Herrn Dahl eine gravierende Falschaussage enthält.
        Sie behaupten, es gäbe keine naturschutzfachliche Prüfung der Mittel, dabei ist ein standardisierter Test der Auswirkungen auf Arthropoden Teil jeder Mittelzulassung. Er wird zwar nicht explizit am Apollofalter getestet (wie soll auch jedes Mittel an jedem Insekt der Welt getestet werden), dafür aber an 2 anderen, wohl äußerst empfindlichen Vertretern der Arthropoden- Gattung, was wiederum auf andere Vertreter der Gattung rückschließen lässt.

        Wussten Sie dies nicht oder wird diese Information bewusst vorenthalten, damit sie zu Ihrer Theorie passt? Ihre Vorwürfe sind gravierend, da sollten Sie diese schon besser belegen können.

        • Dr. Tim Laußmann sagt:

          Sehr geehrter Herr Müller,

          vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ein Informationsaustausch ist uns wichtig.

          Laut dem Bundesamt für Naturschutz handelt es sich bei der Ausbringung von Pestiziden im Umfeld von Naturschutz- und FFH-Schutzgebieten um ein Projekt, dass einer naturschutzrechtlichen Prüfung unterzogen werden muss (so genannte FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-VP). Insbesondere dann, wenn der Bestand einer FFH-Art, wie der Mosel-Apollofalter, akut bedroht ist. Eine solche Prüfung hätte durch „den Verursacher“ des Pestizideinsatzes (wer auch immer das genau ist) der obersten Naturschutzbehörde in RLP zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Diese FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) liegen dort nicht vor und der SGD Nord war auch nicht bekannt, welche Mittel eingesetzt werden und dass seit 2013 auch SDHI wie Fluopyram aus der Luft versprüht werden. Insofern ist die Formulierung „Besonders bemerkenswert ist, dass zumindest die in jüngster Zeit neu verwendeten Stoffe ohne jede naturschutzfachliche Verträglichkeitsprüfung ausgebracht werden“ im Kontext der Apollo-Problematik richtig. Diese Vorgänge liegen in der Vergangenheit, lassen Sie uns daher in die Zukunft blicken.

          Die Mittel, die verwendet werden, sind selbstverständlich grundsätzlich für den Einsatz mit Hubschraubern zugelassen. Dass die Mittel an einigen Arthropoden (meist „Nutzinsekten“) getestet wurden, ist korrekt und uns, wie schon mehrfach dargestellt, bekannt.

          Bei den zukünftig vorzulegenden FFH-VP geht es aber um Folgendes: kann der „Verursacher“ des Pestizideintrags sicher ausschließen, dass die verwendete Mittel in ihrer Gesamtheit dem zu schützenden Lebensraum und der besonders geschützten Art einen Schaden zufügt? Dies müsste dann entsprechend begründet werden. Es ist im Grunde eine Beweislastumkehr: der Verursacher muss die Unschädlichkeit seines Projekts belegen. Also ist es nicht so, dass z.B. der BUND oder eine andere Organisation beweisen muss, dass die Mittel schädlich für den Apollo sind, sondern derjenige, der den Pestizideintrag in die Schutzgebiete verursacht, muss die Unbedenklichkeit des Vorhabens belegen. Die uns vorliegende Ausnahmegenehmigung für die Hubschraubereinsätze entbindet ausdrücklich nicht von naturschutzrechtlichen Prüfungen. Dies wurde leider in der Vergangenheit übersehen.

          Es wird für diese naturschutzrechtlichen Probleme sicher eine Lösung geben, die letztendlich alle Interessen berücksichtigt. Dies liegt nun in der Hand der zuständigen Behörden.

          Viele Grüße
          Tim Laußmann

  3. Oswald Walg sagt:

    Ich sehe mich leider nochmals genötigt einen Kommentar abzugeben. Wenn ich behaupte, dass der Hubschrauber das Überleben des Apollos gesichert hat, gehe ich -wie auch Herr Frantzen- davon aus, dass viele Weinberge ohne den Hubschraubereinsatz aufgegeben wurden wären und die Flächen verbuscht wären. In den letzten 35 Jahren wurden über 3000 ha Steillagenweinberge aufgrund von schlechten Bewirtschaftungsmöglichkeiten an der Mosel gerodet und die Flächen sind heute größtenteils mit Hecken zugewachsen. Sie haben recht, dass der Apollofalter schon zur Zeit vor den Römern an der Mosel heimisch war. Aber zu dieser Zeit wurden die Hänge durch Mahd und Beweidung offen gehalten und es gab wohl auch deutlich mehr Felsen und Felsgrusgesellschaften. Im Zuge der Kultivierung wurde viele dieser Flächen beseitigt und in Weinberge umgewandelt. Sie schreiben, dass Ende der 1970er der Apollofalter kurz vor dem Aussterben stand, da viele Insektizide und Akarizide gespritzt wurden. Die Rettung kam doch dann wohl durch den Hubschrauber, der diese Mittel nicht mehr applizieren durfte. Hätten die Winzer so weitergemacht, wäre damals wohl der Apollofalter schon ausgerottet worden. Sie machen den Wirkstoff Fluopyram für den Rückgang verantwortlich, beschreiben aber einen deutlichen Rückgang in der Population bereits vor der Zulassung von Fluopyram. Herr Frantzen hat Sie damit mehrfach konfrontiert, ohne eine klare Antwort zu bekommen. Meines Wissens wurde Fluopyram (Mittel Luna) erst am 03.02.2014 zugelassen (Angaben aus Internet). Jedenfalls stand es 2012, wo bereits ein Zusammenbruch der Population beschrieben wurde, nicht zur Verfügung. Da passt was nicht. Herr Frantzen stellt auch die berechtigte Frage warum andere Insekten sich in den letzten Jahren in und außerhalb von Gebieten mit Hubschraubereinsatz sogar ausbreiten konnten. Er nennt hier den Scheckenfalter und die Ödlandschrecken. Man könnte diese Liste noch wesentlich erweitern. Ergänzen möchte ich noch den Segelfalter, der ähnliche Habitatansprüche wie der Apollofalter hat und den 1980er Jahren noch sehr selten war, aber mittlerweile auch in den Hubschrauberspritzgebieten recht häufig vorkommt. Auch erwähnt Herr Frantzen, dass die Apollofalterpopulation auch außerhalb von Hubschrauberspritzgebieten deutlich zurückgegangen ist. Da passt was nicht. Wenn die Fungizide eine so vernichtende Wirkung auf Falter haben, so müsste sich dies am ehesten bei Arten bemerkbar machen, die sich von Rebblättern, Rebblüten oder Traubenbeeren ernähren. Dies sind der Springwurm, sowie der einbindige und bekreuzte Traubenwickler. Dadurch, dass von etwa Mitte Mai bis Ende Juli der Hubschrauber ca. 8-mal Fungizide appliziert, nehmen die Raupen dieser Falter bei der Nahrungsaufnahme zwangsläufig sehr hohe Mengen an Fungiziden auf. Im Vergleich zu dem was Apollofalter bzw. deren Raupen in der näheren Umgebung von Weinbergen durch Abdrift abgekommen können, ist dies ein Vielfaches. Es müsste zu einem Massensterben bei diesen Faltern kommen. Die Realität sieht aber anders aus. Selbst wo seit den 1960er Jahren spezielle Insektengifte gegen die Larven der Falter gespritzt werden, bleiben die Populationen relativ konstant, der bekreuzte Traubenwickler (wärmeliebende Art) hat sich sogar deutlich ausgebreitet. Der Witterungsverlauf hat einen größeren Einfluss auf die Populationsdynamik als ein chem. Einsatz. Da passt einiges nicht! Lediglich in Pheromongebieten mit der Verwirrmethode kann nach mehreren Jahren eine drastische Reduzierung der Traubenwicklerpopulationen festgestellt werden, da deren Wirkungsgrade annährend 100 % betragen. Insektizide vermögen die Schädlinge lediglich unter der Schadschwelle zu halten. Sie kritisieren auch, dass Pflanzenschutzmittel nicht hinreichend getestet würden. Zitat:“Wenn alles sauber getestet würde, dann gäbe es keine Zulassungen. Also testet man lieber erst gar nicht.“ Das grenzt schon an Demagogie, was sie hier loslassen. Deshalb hier einige aufklärenden Informationen für die Leser der Kommentare.
    Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
    Wirkstoffe sind Stoffe mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung gegen Schadorganismen der Pflanzen. Sie werden EU-weit nach einer umfangreichen wissenschaftlichen Prüfung durch die EFSA und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten genehmigt. Die EU-weite Genehmigung des Wirkstoffs ist Voraussetzung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem jeweiligen Wirkstoff in den Mitgliedsstaaten. Pflanzenschutzmittel, die genehmigte Wirkstoffe enthalten, werden im Rahmen eines nationalen Zulassungsverfahrens als vollständiges Produkt zugelassen.
    In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel. Firmen beantragen hier eine Zulassung. Zum Zulassungsantrag gehört ein umfangreiches Paket von Unterlagen mit Informationen und Studien. Die EU-Richtlinie schreibt detailliert vor, welche Versuche mit Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen durchzuführen sind. Die Versuchsmethodik muss internationalen Normen ent-sprechen, und die durchführenden Labore müssen für diese Tests zertifiziert sein.
    Im Zulassungsverfahren arbeitet das BVL gemäß Pflanzenschutzgesetz mit drei Bewertungsbehörden zusammen:
    • Das Julius Kühn-Institut (JKI) prüft die Wirksamkeit, die Pflanzenverträglichkeit sowie die praktische Anwendung und den Nutzen.
    • Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier.
    • Das Umweltbundesamt (UBA) bewertet mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt.
    Nachdem die drei Bewertungsbehörden ihre Berichte an das BVL geschickt haben, entscheidet das BVL über die Zulassung des Pflanzenschutzmittels. Wenn die Bewertungen ergeben haben, dass alle gesetzlich vorgegebenen Zulassungsanforderungen erfüllt sind, wird das Mittel zugelassen. Dabei werden Pflanzenschutzmittelzulassungen nur zeitlich befristet erteilt und vor Ablauf der Frist auf Antrag neu bewertet. Dies gewährleistet, dass die Zulassung auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes erfolgt.
    Von Pflanzenschutzmitteln dürfen bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und das Grundwasser und keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen. So verlangt es das Pflanzenschutzgesetz. Die Sicherheit für Mensch und Umwelt ein zentrales Element der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Wie Bewertungen für diese Bereiche durchgeführt werden, ist in der EG-Richtlinie und in umfangreichen technischen Leitfäden beschrieben, die regelmäßig an den wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden.
    Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden Tests zu allen Aspekten der Toxikologie verlangt. Hierzu gehören Versuche zum Stoffwechsel, zur akuten und chronischen Giftigkeit, zur Haut- und Augenreizung, zu Auswirkungen auf das Erbgut und die Fortpflanzung sowie zu den krebsauslösenden Eigenschaften. In dem Versuchsprogramm geht es nicht nur darum, die Art der giftigen Effekte zu ermitteln, sondern auch die Dosisabhängigkeit. Es ist wichtig zu wissen, ab welcher Dosierung in den Versuchen Wirkungen feststellbar sind.
    Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf den Naturhaushalt werden zunächst Abbauwege, Abbaumechanismen und Abbaugeschwindigkeiten in Boden, Wasser und Luft untersucht. Das Ziel ist es, eine Voraussage darüber zu treffen, in welchem Maße diese Elemente nach der praktischen Anwendung des Pflanzenschutzmittels belastet sein können. In einem zweiten Bereich wird die Wirkung auf Tiere und Pflanzen getestet. Vorgeschrieben sind unter anderem Versuche mit Vögeln, Honigbienen und anderen Insekten, Regenwürmern, Fischen, Wasserflöhen und Algen (im Weinbau auch Raubmilben). Diese Tiere und Pflanzen sind Stellvertreter für die unterschiedlichen Organismengruppen in der Natur, da es nicht möglich ist, alle in der Natur vorkommenden Arten zu prüfen. Für den Hubschraubereinsatz gelten noch höhere Hürden. Es kommen ausschließlich Fungizide (Mittel gegen Pilzkrankheiten) zum Einsatz, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheit (BVL) speziell für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen oder genehmigt sind.
    In der Vergangenheit haben viele Pflanzenschutzmittel, insbesondere Insektizide aber auch Herbizide und Fungizide, ihre Zulassung verloren, weil sie die Untersuchungskriterien nicht erfüllt hatten.
    Es ist unbestritten, dass Pflanzenschutzmittel unsere Ökosysteme und Biodiversität negativ beeinflussen. Allerdings sind sie nur eines von vielen Puzzleteilen. Es gibt gravierendere Faktoren, wie die monostrukturierte Agrarlandschaft, der Klimawandel, die Lichtverschmutzung oder die Flächenversiegelung. Derzeit werden in RLP 8,6 ha täglich versiegelt. Der trockene und heiße Sommer 2022 hat dazu geführt, dass die Halb- und Trockenrasen und die Felsgrusgesellschaften einer Steppe glichen, ohne jegliches Grün. Man sah im August nur noch wenige Schmetterlinge fliegen. Die Nahrung war Mangelware. Dass solche Extreme keinen Einfluss auf den Apollofalteer hatten, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn Sie behaupten, dass der Klimawandel für alles als Nebelkerze herhalten muss, so möchte ich den Spieß umdrehen, denn ich habe den Eindruck das bei Ihnen die Pflanzenschutzmittel als Nebelkerze für alles herhalten müssen. Das Problem ist nicht monokausal. Man muss es von mehreren Seiten beleuchten. Dazu benötigt man entsprechendes Fachwissen und muss auch in der Lage sein die entsprechenden kausalen Zusammenhänge zu begreifen. Ihre einseitige, voreingenommene Haltung wird auch durch folgende Äußerung deutlich: „An der Mosel wird nicht nach dem Vorsichtsprinzip mit den Mitteln umgegangen, sondern um den Gewinn zu maximieren und da ist der Apollofalter halt im Weg.“ Sie stellen damit die Winzer als verantwortungslose „Giftsprizter“ dar, die kein Interesse an der Natur haben, sondern nur Geld scheffeln möchten. Das ist schon ein sehr hartes Geschütz, dass Sie gegen die Winzer auffahren. Ich möchte Sie an dieser Stelle nochmals korrigieren. Nicht die Winzer bestimmen allein die Hubschrauberspritzpläne. Diese müssen unter fachkundiger Mitwirkung von spezialisierten Weinbauberatern der DLR`s erstellt werden und dann von der ADD genehmigt werden. Ich möchte noch erwähnen, dass es viele Initiativen gibt an denen Winzer beteiligt sind, die sich für die Natur und die Erhaltung der Kulturlandschaft an der Mosel engagieren. Beispiele sind „lebendige Moselweinberge, das Moselprojekt oder Woche der Artenvielfalt.“
    Damit beende ich meinen Kommentar und habe auch nicht die Absicht mich an weiteren Diskussionen zu beteiligen, da die Argumente hinreichend ausgetauscht sind.

    • Armin Dahl sagt:

      Guten Tag Herr Walg, irgendwie ist es immer dasselbe: Hat man mal eine handfeste Begründung wie die belegte Giftwirkung des Floupyrams, kommen alle gelaufen und erzählen von der Landschaftsentwicklung, wie schön die Behörden zusammenarbeiten, der Versiegelung, dem Klimawandel und was noch alles. Und die Zahl der Schmetterlingsexperten, die plötzlich wissen was so ein Apollofalter oder Segelfalter so braucht, ist wirklich erfreulich (Vorsicht Satire). Anstatt mal auf den Kern des Problems einzugehen: Es werden Mittel eingesetzt die giftig sind, mit Methoden die grundsätzlich verboten und nur durch jährlich verlängerte Sondergenehmigung zulässig sind. Und die Begründung für das alles sind zum Teil nachgerade lächerliche Studien aus den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts, als diese Mittel noch gar nicht existierten, siehe unser Dossier. Da bleibt einem der Riesling wortwörtlich im Hals stecken.

  4. Sebastian M. Müller sagt:

    Sehr geehrter Herr Dahl,

    In ihrer Argumentation zur Erklärung des Populationssrückgangs haben Sie konkret die SDHI- Fungizide im Verdacht, konkret Fluopyram. Wie erklären Sie den Populationseinbruch in 2011/2012, wenn die betreffenden Mittel erst 2013 (wie sie selbst schreiben) in den Hubschrauberlagen zum Einsatz kamen?

    • Armin Dahl sagt:

      das steht es groß und breit: Zusammenbruch der Population NACH 2012

      • Sebastian M. Müller sagt:

        Auf die Überschrift beziehe ich mich nicht.

        Zitat: „Die positive Entwicklung änderte sich schlagartig ab dem Jahr 2012, in dem deutlich weniger Falter flogen als im Vorjahr.“

        Sie schreiben selbst von einem Einbruch in 2012 gegenüber 2011. Erlauben Sie mir daher bitte die Frage.

      • Sebastian M. Müller sagt:

        Zitat: „Die positive Entwicklung änderte sich schlagartig ab dem Jahr 2012, in dem deutlich weniger Falter flogen als im Vorjahr.“

        Sie selbst sprechen von einem Rückgang in 2012 gegenüber 2011. Erlauben Sie mir daher bitte die Frage.

        • Armin Dahl sagt:

          Sorry. die Zahl 2011 steht in dem Text oben nur im Zusammenhang mit der neuen Roten Liste. Wo haben sie das gelesen?

          • Sebastian M. Müller sagt:

            Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Die Textpassage, in welcher Sie von einem Rückgang der Population in 2012 im Vergleich zum Vorjahr (ergo 2011) sprechen, befindet sich direkt unter der Überschrift „Zusammenbruch der Population nach 2012“.

            Zitat: „Die positive Entwicklung änderte sich schlagartig ab dem Jahr 2012, in dem deutlich weniger Falter flogen als im Vorjahr.“

            Die Population ist also IN 2012 zusammengebrochen, nicht danach im Jahr 2013. Somit kann die Gruppe der SDHI-Pestizide folglich unmöglich der Grund für den schlagartigen Populationseinbruch in 2012 sein.

            In Ihrem Schreiben an die ADD vom 03.05.2023 sprechen Sie allerdings von 2013.

            Zitat: „Wir beobachten einen Rückgang, der relativ plötzlich ab ca. dem Jahr 2013
            einsetzte. Dies fällt auffällig mit der Markteinführung und Anwendung von Fungiziden mit neuartigem
            Wirkmechanismus zusammen.“

            Dass die Population bereits in 2012 einbrach (im Vergleich zum starken Flugjahr 2011), beschreiben ja auch Müller und Harnisch hier:
            (https://www.ag-rh-w-lepidopterologen.de/_mGala-16_Thea/wp-content/uploads/Melanargia_32_1_Moselapollo_s.pdf)

            Daher beantworten Sie bitte meine Frage: Wie erklären Sie den Populationseinbruch in 2012 durch SDHI-Fungizide, wenn diese nachweislich erst 2013 in den Hubschrauberlagen zum Einsatz kamen?

  5. Philipp Franzen sagt:

    Sehr geehrter Herr Dahl,
    sehr geehrter Herr Dr. Laußmann,

    seit einiger Zeit verfolge ich Ihre Berichterstattung bzgl. des Apollofalters, z.B. auch in der Rhein-Zeitung. Grundsätzlich möchte ich erwähnen, dass ich auch in diesem Jahr einige Raupen und Falter im Bremmer Calmont beobachtet habe. Die niedrige Anzahl der Individuen erfüllt auch mich mit Sorge.

    Ich möchte Ihnen noch einige Anregungen mitgeben. Ich persönlich wäre als Winzer sehr offen – und ich denke meine Kollegen auch -, die von Ihnen angesprochenen Mittel (wie Sercadis oder Luna Experience) nicht mehr auszubringen. Leider haben Sie nie das Gespräch gesucht. Herr Walg (im Kommentar) hat einige Argumente gebracht, die wissenschaftlich diskutiert und – auch von Ihren Kollegen der Lepidopterologen – geteilt werden. Zum Beispiel, dass der Apollo-Falter eine zweite Generation anstrebt (durch höhere Temperaturen) oder ein Rückgang der Lebensgrundlage durch die Verbuschung der Landschaft. Warum sind oberhalb des Calmont-Klettersteiges keine Apollo-Falter mehr zu sehen? Dort sind die Weinbergsflächen vor 60 Jahren oder noch früher brach gefallen und die Abdrift des Hubschraubers wird diese Flächen und vor allem die Felsen niemals erreichen. Da nur 20% der Fläche des Bremmer Calmont mit Weinbergen bewirtschaftet wird, sind diese Bereiche weit weg von den nächsten Weinbergsflächen und so müssten man dort nach Ihrer Argumentation sehr viele Raupen oder Falter finden. Des Weiteren sprechen Sie von einem massiven Rückgang der Art vom Jahr 2011 hin zum Jahr 2012. In keinem der beiden Jahre wurden im Bremmer Calmont die damals „neuen“ Mittel mit Fluopyram ausgebracht. Ich kann Ihnen gerne den Hubschrauberspritzplan für diese Jahre zuschicken. Die Verwendung dieser Mittel begann erst im Jahr 2013, somit scheiden sie als Erklärung aus. Wie erklären Sie sich diesen Rückgang? Könnte es mit dem sehr warmen Jahr 2011 und einem äußerst warmen Dezember 2011/Januar 2012 gefolgt von einem extrem kalten Februar (zwei Wochen mit -15°C) zu tun haben, sodass die Larven in einem späteren Entwicklungsstadium geschädigt wurden? In meinen Weinbergen finde ich jedes Jahr Dutzende Raupen und Falter des roten Scheckenfalters. Nach meinen Beobachtungen nimmt diese Art eher zu. Wie kann man diese Bestandsentwicklung im Unterschied zum Apolllo erklären?

    In all Ihren Artikeln erwähnen Sie ausschließlich die Fungizide und höchstens in einem Nebensatz andere Gründe. Sie werfen mit populistischen Begriffen wie „vergifte Traumpfade“ um sich. Das möchte ich hier explizit kritisieren. Es erweckt den Eindruck, dass Sie gar keine fachliche Diskussion wollen, sondern nur Aufmerksamkeit und Stimmung machen wollen. Herr Walg hat Argumente vorgetragen und Sie wollen ihn diskreditieren, weil er beim DLR gearbeitet hat? Das ist einfach nur unprofessionell. In Ihrem Ehrenkodex sprechen Sie davon, dass Sie in Ihrem Verein wissenschaftliche Erkenntnisse fördern wollen. Dazu sollten Sie wissenschaftlich arbeiten und Gegenargumente entkräften (können), anstatt andere Leute anzugreifen.

    Und wenn ich Ihren Satz lese – „An der Mosel wird nicht nach dem Vorsichtsprinzip mit den Mitteln umgegangen, sondern um den Gewinn zu maximieren, und da ist der Apollofalter halt im Wege.“ – kann ich leider nur mit dem Kopf schütteln, wie wenig Ahnung Sie vom Weinbau in den Lagen der Mosel haben. Terrassenweinbau wie im Bremmer Calmont ist aufwendig und arbeitsintensiv. Sie müssten 30-40€ pro Flasche Wein erlösen, um in etwa den Mindestlohn zu erhalten. Wer bezahlt das? Welchen Sinn macht „Gewinnmaximierung“ aus Ihrer Sicht in diesem Rahmen? Es gehört sehr viel Idealismus dazu solche Lagen zu bewirtschafen und wir machen das auch zum Erhalt unserer Kultur- und NATURlandschaft! Denn unsere Weinberge bieten für viele seltenen und angepasste Lebewesen ein Refugium, nicht nur für den Apollo-Falter. Dazu gehören z.B. die Blauflügelige oder Rotflügelige Ödlandschrecke, die Steppensattelschrecke, die Smaragdeidechse uvm. Wir wollen diese Landschaft bewusst schützen! Sie hingegen betreiben Populismus, mit dem Sie dem Apollo-Falter nicht helfen werden!

    Aber vielleicht verstehen wir einander aktuell nur noch nicht und können voneinander lernen. Ich lade Sie herzlich ein, einmal vorbeizukommen und vor Ort zu darüber diskutieren, wenn Sie noch einmal in Bremm sind.

    Viele Grüße,
    Philipp Franzen

    • Armin Dahl sagt:

      Hallo Herr Franzen,
      Danke für Ihre Einladung, ich komme sehr gerne darauf zurück. Deshalb an dieser Stelle nur zwei Sätze: Wir stellen die erwähnten Pestizide in den Vordergrund, weil es da wirklich handfesten Belege gibt, dass die eingesetzten Mittel giftig für verschiedene Organismengruppen sind. Alles andere, Klimawandel, Verbuschung usw. sind unbelegbare Spekulationen, die immer wieder vorgetragen werden, um vom Kern der Sache abzulenken. Das ganze Projekt ist übrigens keine Privatkrieg, sondern im Vorstand des Vereins, in dessen Reihen sich etliche Chemiker befinden, Konsens. Und dass die „Weinbau-Lobby“ in den Behörden und Verbänden das nicht lustig findet, das war uns auch schon vorher klar. Angesichts des dramatischen Zusammenbruchs der Apollofalter-Population und der Hinhaltetaktik der Behörden ist ein bisschen Lärm aber offensichtlich notwendig. Sie finden die meisten Dokumente dazu unter melanargia.de/apolloschutz. Und nur damit sie wissen dass ich nicht gänzlich unbeleckt vom Thema bin: Auch mein Schulweg führte durch die Wingerte, damals flog der Spritzhubschrauber noch direkt neben dem Haus. Ich habe reichlich Verwandtschaft und Freunde im Weinbau und kenne die Diskussionen seit Jahrzehnten.

      • Philipp Franzen sagt:

        Guten Tag Herr Dahl,

        Danke für Ihre Antwort. Ich freue mich auf ein persönliches Zusammentreffen und ich denke im Innern verfolgen wir dasselbe Ziel.

        Ich muss allerdings widersprechen, dass ich (oder die Winzergemeinde) vom „Kern der Sache“, also der Fungizid-Ausbringung ablenken möchte. Wie bereits erwähnt, stelle ich mir selbst seit Längerem die Frage, warum die Population auch im oberen Bereich des Calmont, Hunderte Meter weg von Weinbergen, oder in den Felsen der Brauselay oder im Dortebachtal (wo es zum Teil überhaupt keine Weinberge mehr gibt) so dezimiert worden ist. Dort hat sich zum Teil seit mehr als 50 Jahren nichts verändert, außer eben einer Verbuschung, sodass der Populationsrückgang seit 2012 aus meiner Sicht mit Fungiziden nicht erklärt werden kann. Ich bin kein Schmetterlingsexperte, interessiere mich jedoch auch für die Arten, die wir hier in den Steilhängen haben.

        Da Sie sich mit Weinbau etwas auskennen, wissen Sie sicherlich auch, dass bei einem Verbot der Hubschrauberspritzung – bei aktuell keiner (erlaubten) Alternative – fast die gesamten Hänge, von denen wir hier sprechen (Calmont, Uhlen, Herrenberg etc.) brach fallen werden. Auch auf die Gefahr hin, dass Sie widersprechen, lasse ich mich auf die „Spekulation“ ein, dass dies weder dem Apollo noch den anderen vom Aussterben bedrohten Arten im Bremmer Calmont nutzen wird. Letztere wie z.B. die Ödlandschrecke haben sich entgegen Prophezeiungen des Aussterbens aufgrund der „massiven Verwendung von Pestiziden“ – wie vom Experten Heiko Bellmann in den 1980er geschildert – nicht bewahrheitet (siehe „Naturführer Heuschrecken“, H. Bellmann, 1985, S. 112 und 146), sondern das Gegenteil – nämlich eine extreme Zunahme dieser Art – ist eingetreten. Ich will hier nicht die massive Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln inkl. Herbiziden und Insektiziden zu dieser Zeit verteidigen, dies war absolut unnötig! Ich möchte damit zu bedenken geben, dass es sehr gefährlich ist, sich in einem komplexen System auf einen Grund festzulegen und alles andere als Spekulation abzutun.

        Bis zu unserem Treffen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
        Philipp Franzen

        • Armin Dahl sagt:

          Hallo Herr Franzen,
          Wir legen uns auf die Wirkungen fest die sich belegen lassen, und lassen eben genau die Finger von allerlei Vermutungen und nicht belegbaren Spekulationen. Vertreten hier die Interessen des Apollofalters, und da gibt es einen starken Schutzstatus, u.a. als FFH-Art mit entsprechender Berichtspflicht an die EU.
          Heike Bellmanns Prophezeiungen bezüglich der Heuschrecken stammen aus den frühen 80er Jahren, seitdem hat sich bei der Artengruppe extrem viel getan. Beim Apollo leider nicht, der ist bekanntlich ausbreitungsschwach, Versuche ihn zB. am Mittelrhein anzusiedeln gab es reichlich, alle sind gescheitert. Im Dortebachtal fliegen die „letzten Mohikaner“, an der Brauselay nur noch Einzeltiere.
          Und es geht hier nicht um Glaubensfragen. Die brutale Pestizidbelastung z.B. an der Brauselay und in Pommern ist ja gemessen und belegt, und wenn man das liest stehen einem die Haare zu Berge. https://www.wecf.org/de/wp-content/uploads/2018/10/DPL_Pestizide_DE_2020.pdf [Daten von der Mosel ab Seite 208]

        • Jürgen Möschel sagt:

          Hallo Herr Franzen,
          die Einbrüche der Apollofalterpopulation in 2012 und von 2018 auf 2019 würde ich persönlich auch eher auf ungünstige Witterungsverhältnisse zurück führen. Insbesondere der warme Oktober 2018 drängt sich als Erklärungsversuch auf. Die Witterung hat immer Einfluss auf die Individuenabundanz der Falter in verschiedenen Jahren. Mal ist es zu heiß oder kalt, mal zu nass oder trocken. Nach „Abstürzen“ folgen Erholungen. Nun fallen diese Erholungen beim Apollofalter sehr bescheiden aus und alles findet auf einem erschreckend niedrigen Niveau statt. Niemand kann mit Sicherheit sagen, worin dies begründet ist und es ist sehr wahrscheinlich ein Zusammenspiel mehreren Faktoren. Aber gerade deswegen finde ich es persönlich wichtig, auch jeden in Frage kommenden Aspekt zu betrachten und nichts unberücksichtigt zu lassen. Und dass man dann auch die Pflanzenschutzmittel, welche schon in den 70iger und 80iger Jahren eine unrühmliche Rolle spielten, mit auf dem Schirm hat, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Nur weil es keine Studien gibt, ist dies noch lange kein Grund den Unbedenklichkeitsaussagen der Chemiebranche Glauben zu schenken. Die Vergangenheit sollte uns eines Besseren belehren. Die jüngere Geschichte ist geprägt von zunächst hoch gelobten Stoffen, welche sich oft Jahre später als kritisch erwiesen. Viele dieser Stoffe lassen sich noch Jahrzehnte nach deren Anwendung bzw. Verbot in den Böden nachweisen. Es gibt keinen Wirkstoff ohne Nebenwirkungen. Die Kritik richtet sich daher in erster Linie an die fehlenden Studien zur Langzeitwirkung dieser neuen Wirkstoffe auf andere Organismen.
          Niemand möchte den Moselweinbau diskreditieren oder gar einzelne Winzer. Viele der um den Apollo Besorgten sind mit der Region verwurzelt und die Hochachtung gilt all denen, welche trotz sich verschlechternder Rahmenbedingungen die Steillagen weiter bewirtschaften und zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft beitragen. Es freut mich zu lesen, dass Sie als Winzer genauso besorgt über die derzeitige Entwicklung sind wie die Schmetterlingsfreunde und ich gehe davon aus, dass die Weinbauern ein hohes Interesse am Erhalt des Apollo haben, da dieser ein Symbol und Aushängeschild für die Region ist. Damit sehe ich auch keinen Interessenkonflikt zwischen Winzern und Lepidopterologen. Vom Grundsatz her sind wir uns doch alle einig und ein offener Diskurs darüber, wie das gemeinsame Ziel den Apollofalter dauerhaft zu erhalten am besten erreicht werden kann, sollte als Chance begriffen werden.
          Nur am Rande: der von Ihnen erwähnte Rote Scheckenfalter hat in Rheinland-Pfalz ebenfalls erhebliche Einbußen erlitten und die ehemaligen Flugstellen in der Pfalz sind verschwunden. Seit Jahren gibt es lediglich Fundmeldungen von Unter- und Mittelmosel. Es ist schön zu hören, wenn nach Ihren Beobachtungen, hier eine positive Entwicklung stattfindet.
          Viele Grüße von der Obermosel (Trier) Jürgen Möschel

  6. Oswald Walg sagt:

    Die Annahme, dass Fungizide für den Rückgang des Mosel Apollos verantwortlich sind, ist spekulativ, kann aber aufgrund fehlender Untersuchungen nicht ausgeschlossen werden. Zu bedenken ist, dass Hubschrauber seit den 1970er Jahren eingesetzt werden und für den Erhalt der Steil- und Steilstlagen gesorgt haben. Dort, wo Weinberge aufgegeben wurden, kam es meist zu einer starken Verbuschung und zum Erliegen der Population. Von daher garantierte bisher der Weinbau mit dem Hubschrauber das Überleben des Mosel-Apollos. Mit dem Hubschrauber dürfen auch keine Insektizide ausgebracht werden. Ohne den Hubschrauber wurden in früheren Jahrzehnten meist im Schlauchspritzverfahren große Mengen an Insektiziden, wie E605 ausgebracht. Auch sind die Hubschrauber mittlerweile alle mit abdriftmindernden Düsen (Injektordüsen) ausgestattet. Damit kann eine Abdrift auf angrenzende Flächen zwar nicht gänzlich verhindert werden, im Vergleich zu den früher verwendeten Düsen ist sie aber deutlich geringer. D.h. bis Anfang der 2010er war die Fungizidbelastung auf angrenzende Flächen deutlich höher, wobei dies wohl keinen gravierenden Einfluss auf die Falter hatte. Alle eingesetzten Fungizide sind meines Wissens als bienenungefährlich eingestuft und auch entsprechend geprüft. Was die SDHI-Fungizide anbelangt, so werden sie wegen des Resistenzmanagements meist nur einmal um die Blütezeit der Reben (Mitte bis Ende Juni) eingesetzt. Zukünftig werden Hubschrauber wohl durch Drohnen ersetzt. Dann dürfte die Abdrift noch weiter minimiert werden, da diese keine Rotorblätter besitzen. Auch andere Faktoren, wie der Mangel an Futterpflanzen durch Verbuschung oder der Klimawandel müssen für den Rückgang der Population in Betracht gezogen werden. Möglicherweise ist deren Einfluss sogar bedeutender. Bei dem Traubenwickler kann beispielsweise beobachtet werden, dass viele Eier auf stark besonnten Traubenbeeren eintrocknen, was in früheren Jahrzehnten kaum vorkam. Die Ursache für den starken Rückgang des Mosel Apollos nur in den Fungiziden zu sehen, scheint mir zu einfach. Die Ursachen sind meiner Meinung nach multipler.

    • Armin Dahl sagt:

      Ok, vom ehemaligen Leiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück darf man wohl nicht viel was anderes erwarten. Trotzdem Danke dass sich mal jemand vom Fach mit dem Beitrag auseinandersetzt. Es gibt nicht „die Fungizidbelastung„, da muss man schon die Mittel einzeln bewerten, und da genau liegt der Hase monentan im Pfeffer. Und schon garnicht „garantiert der Hubschrauber das Überleben der Population des Apollofalters„, der da schon vor den Römern siedelte. Der Klimawandel muss für alles als Nebelkerze herhalten, und mit „multiplen Ursachen“ kann man sich immer herausreden.
      Was dagegen gesichert ist: Einige der sogenannten Fungizide haben belegte negative Wirkung auf andere Organismengruppen, und sind zudem persistent, sie reichern sich an. Stoffe, die in den Grundstoffwechsel eingreifen, sind für eine Menge Lebewesen halt sehr ungesund. An der Mosel wird nicht nach dem Vorsichtsprinzip mit den Mitteln umgegangen, sondern um den Gewinn zu maximieren, und da ist der Apollofalter halt im Wege. Irgendwann verschwindet dann das Schild am „Apolloweg“, und keiner wills gewesen sein…

    • Jürgen Möschel sagt:

      „… kann aber aufgrund fehlender Untersuchungen nicht ausgeschlossen werden.“ -> dann sollte man genau diese Untersuchungen erbringen. Der Moselapollo ist zu wichtig als dass man sich auf Standpunkte „wird schon nicht so schlimm sein, dass mit den Fungiziden“ zurück ziehen kann.
      „Von daher garantierte bisher der Weinbau mit dem Hubschrauber das Überleben des Mosel-Apollos.“ Mit Verlaub, das ist Quatsch. Da stellen Sie eine Kausalität her, die es so nicht gibt.

  7. Klaus Hanisch sagt:

    Hallo Steamboat Willy,

    das dürfte ein Missverständnis sein. Der Moselapollo besiedelt nicht nur die bewirtschafteten Steillagen, sondern insbesondere die unbewirtschafteten felsigen Steillagen wie z.B. die Brauselay gegenüber von Cochem.
    In solchen Formationen hatte der Moselapollo seinen Ursprung und flog hier wohl schon, bevor es den Weinanbau gab. Aber auch dort wurden die insektenschädlichen Substanzen, von denen die Rede ist, nachgewiesen.
    Freundliche Grüße

    • Jürgen Möschel sagt:

      Ich bin zu selten an der Untermosel als dass meine Einschätzung repräsentativ wäre, aber mir kam es so vor als sei der Apollo auf der kleinen Fläche des ehemaligen Steinbruchs im Dortebachtal mittlerweile häufiger anzutreffen als auf dem gesamten Apolloweg.

  8. Wilhelm Köstler sagt:

    Das Apollo-Vorkommen im Altmühltal um Solnhofen (Baern) bleibt unerwähnt.

  9. Steamboat Willy sagt:

    Warum existiert der Moselfalter nur in den bewirtschafteten Steillagen? Ohne Pflanzenschutz kann es diese aber nicht geben. Schon mal darüber nachgedacht?

    • Armin Dahl sagt:

      Der Apollofalter war da schon lange vor der Römerzeit. Und was den sogenannten „Pflanzenschutz“ angeht, es geht eben um die eingesetzten Mittel, und es geht natürlich auch ohne persistente hochgiftige Verbindungen.

  10. Die Zusammenhänge zwischen der Einbringung der Pestizide und dem Populationsrückgang vom Apollo- Falter sind doch nicht damit wegzudiskutieren, dass es bislang noch keinen evidenzbasierten Nachweis dafür gibt. Gleichzeitig soll aber gelten, dass die Funghizide und andere eingebrachte Gifte nicht schädlich sein sollen, obwohl auch von dieser Seite keinerlei Nachweise erbracht wurden. Allein die Aussage, dass es nicht so wäre, ist da vollkommen deplatziert. Das passt nicht zusammen.

    Eigentlich müsste genau andersherum vorgegangen werden. Vor dem Einsatz solcher Gifte, müssten die Hersteller bzw. Vertreiber der Substanzen die ökologische Unbedenklichkeit nachweisen. So wird es zum Beispiel auch bei Arzneimitteln gemacht. Wieso hier nicht?

    • Armin Dahl sagt:

      Das ist doch ganz einfach zu verstehen, Thomas. Wenn das alles sauber getestet würde dann gäbe er keine Zulassungen! Also testet man lieber erst gar nicht. Wenn Du einen Chemiecocktail mit wechselnder Zusammensetzung versprühen willst, wirst Du sowieso NIEMALS sauber auf die Wirkung eines Stoffes testen können.

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